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E-Bikes unter rechtlichen Gesichtspunkten

e-bike rechtliche gesichtspunkte

E-Bikes – was gilt rechtlich? – Der E-Bike-Boom ist ungebrochen. Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach E-Bikes noch weiter verstärkt. Da immer mehr Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer mit den mobilen und leistungsstarken E-Bikes im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind, ist es natürlich wichtig, die besonderen Rechtsvorschriften für E-Bikes und das E-Bike Fahren im öffentlichen Verkehr zu kennen. Weil es Unterschiede zu anderen elektrisch angegebenen oder unterstützten Fahrrädern und Rollern sowie klassischen Fahrrädern gibt, sollte man diese Unterschiede kennen.

E-Bikes vs. Pedelecs – was gilt und wo ist der Unterschied?

Pedelecs bieten im Prinzip nur eine elektrische Anfahrhilfe und unterstützen den Fahrer immer dann elektrisch, wenn er auch in die Pedale tritt. Und ab 25 km/h ist ganz Schluss mit der elektrischen Motorhilfe. Daher sind Pedelecs in Deutschland rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt. Dies gilt analog auch für Lasten E-Bikes und andere Abwandlungen.

Ein E-Bike kann man dagegen auch fahren, wenn man mit eigener Körperkraft nicht in die Pedale tritt. Das ist ein signifikanter Unterschied, der auch eine rechtliche Sonderbehandlung rechtfertigt. E-Bikes gibt es mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten (20 und 25 sowie 45 km/h). Man benötigt für ein E-Bike auch eine spezielle Fahrerlaubnis.

Altersgrenze unterschiedlich

Pedelecs kann man vom Gesetz her schon ab 14 fahren und es ist kein spezieller Führerschein erforderlich. E-Bikes sind erst ab 15 möglich, wenn eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegt (der „Mofa-Führerschein“). Dann ist die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. Ab 16 sind E-Bikes bis 45 km/h möglich, die dann aber den FS Klasse AM erfordern (vormals als „Rollerführerschein“ bekannt)

Versicherungsrechtliche Fragen

Pedelecs gelten rechtlich komplett als Fahrräder und unterliegen mithin auch keinen Versicherungspflichten und müssen nicht registriert werden. E-Bikes dagegen benötigen eine Haftflugversicherung im Verkehr und erhalten folglich auch ein Nummernschild wie bei Mofas. Auch E-Scooter oder E-Roller müssen haftpflichtversichert werden und bekommen ein eigenes Versicherungsnummernschild.

Besondere Verkehrswege

Pedelecs sind auch hier Fahrrädern gleichgestellt und können die normalen Fahrradwege benutzen, wenn diese vorhanden und vorgeschrieben sind. Hier ist ein wesentlicher Unterschied. E-Bikes gelten als Krafträder und dürfen Radwege nicht befahren. Im Zweifel muss die Fahrbahn gewählt werden. E-Roller bzw. Scooter sind auf Fahrradwegen zugelassen. Die Benutzung von Fußwegen ist für E-Scooter ausdrücklich verboten, wenn es keinen Fahrradweg gibt, muss die Fahrbahn wie bei Autos genutzt werden.

Helmpflicht – unterschiedlich

E-Bikes unterliegen einer Helmpflicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h überschritten wird. Ansonsten gilt immer eine Helmpflicht, Fahrräder und Pedelec haben keine Helmpflicht wobei für Kinder eine Ausnahme gilt. Es sollten immer nur genormte und geprüfte Helme eingesetzt werden. Verstösse gegen die Helmpflicht sind teurer.

Verkehrssicherheit immer gefordert

Natürlich müssen Fahrräder und Pedelecs immer verkehrssicher ausgestattet sein. Bei E-Bikes gibt es aber noch bestimmte Sicherheitsausstattungen, die vorgeschrieben sind. Dazu zählt auch ein Rückspiegel, Bremslicht und Seitenständer. Reflektoren sind auch beim Fahrrad vorgeschrieben. Hier muss sich der E-Biker Halter vorher genau informieren.

Fazit:

Die rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sind bei E-Bikes am höchsten, je höher die Höchstgeschwindigkeit ist. Vor dem Start muss unbedingt auch diese Punkte geachtet werden. Und eine Diebstahlversicherung ist zusätzlich freiwillig empfehlenswert.

Bildquelle:

  • https://pixabay.com/de/photos/mountainbike-e-bike-ebike-fahrrad-5567847/

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