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Abmahnung im Arbeitsrecht

Private Telefongespräche, oft zu spät zur Arbeit kommen oder mangelnde Sorgfaltspflicht bei der Arbeit. Es kann viele Gründe geben, warum ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnt. Eine Abmahnung ist quasi die gelbe Karte für den Arbeitnehmer und soll zugleich ein Hinweis zum Fehlverhalten für den Arbeitnehmer sein. Zugleich ist die Abmahnung nach dem Arbeitsrecht auch die Vorstufe zur Kündigung vom Arbeitnehmer.

Ab wann darf ein Arbeitgeber abmahnen

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich alles abmahnen, was gegen die vertraglichen Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag verstößt. Wie bereits am Anfang kurz erwähnt, gehören dazu unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz, mangelhafte Erledigung der Betriebsaufgaben oder aber auch unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Eine Abmahnung muss bestimmten entsprechenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört, dass die Abmahnung schriftlich erfolgt, ferner muss sie bestimmte Anforderungen an den Inhalt erfüllen. Mündliche Abmahnungen sind in der Regel nicht gültig. So muss der Arbeitgeber genau das Fehlverhalten und somit den Abmahngrund in der Abmahnung benennen. Handelt es sich um mehrere Fehlverhalten, so muss der Arbeitgeber jeden einzelnen Punkt in der Abmahnung aufführen. Weiter muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Abmahnung ankündigen, was passiert wenn das gleiche Fehlverhalten noch mal passiert. Eine Abmahnung verliert nicht ihre Gültigkeit, außer der Arbeitgeber nimmt diese zurück.

Kündigung ohne Abmahnung

In besonders schweren Fällen kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer, auch ohne eine vorherige Abmahnung erfolgen. Solche Fälle liegen zum Beispiel vor, bei Diebstahl und Betrug oder zum Beispiel bei Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Chef oder Kollegen. In solchen Fällen handelt es sich oft auch um keine normale Kündigung, sondern in der Regel um eine fristlose Kündigung.

Widerspruch gegen die Abmahnung

Hat man als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten und ist der Meinung, diese ist nicht gerechtfertigt, kann man sich auch gegen eine Abmahnung wehren. Man muss sich aber nicht sofort gegen eine Abmahnung wehren, es gibt keine gesetzlichen Fristen dazu. Grundsätzlich kann man jederzeit sich gegen ein Abmahnung, zum Beispiel auch Jahre später, wehren. In der Regel sollte man hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit beauftragen. Dieser kann prüfen und sollte zuerst prüfen ob die Abmahnung insgesamt, den formalen Anforderungen nach dem Arbeitsrecht entspricht. Werden zum Beispiel Verstöße aufgeführt, die nicht zutreffen, verliert die Abmahnung insgesamt, ihre Gültigkeit. Liegen keine formalen Gründe oder sonstige Einspruchsgründe vor, wird es in der Regel selbst vor einem Gericht sehr schwierig, sich gegen eine Abmahnung zu wehren.