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Das Bundesdatenschutzgesetz im Überblick

Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, muss Unbefugten der Zutritt zu personenbezogen Daten verwehrt werden. Das Ziel des Gesetzes ist „den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“ 

Natürliche Personen die vom BDSG betroffen sind haben zudem einige Rechte bezüglich dieser Daten. Zum Beispiel dürfen sie Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten. Darunter fällt, ob und welche dieser Daten gespeichert sind. Zudem dürfen Betroffene Auskunft über die Quellen erhalten. 

Was versteht man unter personenbezogenen Daten?

Laut § 3 Abs. 1 des BDSG versteht man unter personenbezogenen Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Dies können z.B. Name und Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Familienstand, Ausweisnummer oder die Blutgruppe sein. 

Was versteht man unter Identitätsmissbrauch?

Unter Identitätsmissbrauch versteht man die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten durch Dritte. Durch Datendiebstahl wollen sich Betrüger einen Vorteil erschaffen. Dazu zählen zum Beispiel Kreditkartenbetrug oder Bankbetrug. Die Täter sammeln so viele Daten wie möglich, um sich am Telefon als eine andere Person auszugeben. Die missbräuchliche Nutzung kann zu hoher Verschuldung der betroffenen Person führen. 

Wie ist mit vertraulichen Informationen umzugehen?

Jeder der also mit vertraulichen Informationen in Kontakt kommt, ist für die datenschutzgerechte Behandlung dieser Daten verantwortlich. In einem Unternehmen gilt das Datengeheimnis für alle Mitarbeiter, die mit persönlichen Daten in Berührung kommen. Wer dieses Gesetz nicht beachtet, kann mit einer Geldbuße oder weiteren strafrechtlichen Folgen bestraft werden. 

Auch wenn wir im digitalen Zeitalter sind, so fallen weiterhin Daten von Printmedien an. Neben Papierdokumenten, müssen aber auch weitere Datenträger, wie Festplatten oder CD`s richtig vernichtet werden. Wie die Datenvernichtung erfolgt soll, lässt der Gesetzgeber offen. Die Zuständigkeit wird allerdings an die Besitzer der Daten übertragen.

Aus diesem Grund sollten Sie persönliche Unterlagen auf keinen Fall einfach so in den Papierkorb werfen. Zum Vernichten von Dokumenten setzt man besser Aktenvernichter ein. Bei Zahlungen mit Kreditkarte sollten Sie immer die Belege mitnehmen, da diese persönliche Daten enthalten. Lassen sie Briefstücke mit Adresse nicht sichtbar im Auto liegen. Dies sind nur einige von vielen Hinweisen zum Datenschutz. Im folgenden Abschnitt führen wir weitere Beispiele auf. 

Welche vertraulichen Dokumente müssen vernichtet werden? 

Privatpersonen sind zwar für vom Gesetz her nicht verpflichtet sensible Daten zu schützen, können bei einer Verletzung aber einen finanziellen Schaden verursachen. 

Unternehmen sind allerdings dazu verpflichtet, sich sich an die Datenschutzregelungen halten. Laut BDSG werden allerdings nur personenbezogene Daten als schützenswert eingestuft, nicht jedoch internes Wissen oder sonstige Betriebsdaten. 

Im Folgenden weisen wir einige Beispiele für vertrauliche Dokumente auf, die bei Nichtgebrauch vernichtet werden müssen. 

Als Privatperson:

  • Adressaufkleber auf Briefumschlägen oder abonnierten Zeitungen
  • Bestellungen
  • Dokumente mit ihrer Unterschrift
  • KFZ-Kennzeichen
  • Konto- und Kreditkartendaten
  • Rechnungen und Quittungen
  • Verträge

Als Firma:

  • Bewerbungsunterlagen
  • Buchhaltungsunterlagen/Personalunterlagen
  • Dokumente mit persönlichen Unterschriften
  • Rechnungen und Quittungen
  • Rechtliche Dokumente
  • Steuerliche Unterlagen
  • Verträge

Akten vernichten ja: Aber nicht alle

Es gibt sensible Dokumente die Sie nach einiger Zeit entsorgen können und solche die man dauerhaft aufhebt. Der Zeitraum reicht in der Regel von 2 bis 10 Jahren zu lebenslang. 

  • Quittungen und Kaufbelegen gehören zu der 2-Jahres Regel. Denn solange gilt die gesetzliche Gewährleistung. Darunter liegen auch Rechnungen für Handwerker Dienstleistungen. Dazu zählen auch Rechnungen aus für Autoreparaturen. Wenn es zu einem Schaden kommt, haben Sie die Dokumente direkt zur Hand. Meistens haben Sie zwei Jahre, manchmal sogar bis zu fünf Jahre Gewährleistungsansprüche. 
  • Ebenfalls sollten Sie Mietverträge, Kautionsbelege und Übergabeprotokolle aufbewahren. Erst nach drei Jahren können diese entsorgt werden. 
  • Rentenunterlagen gehören zu den Unterlagen, die dauerhaft aufbewahrt werden sollten. Dies inkludiert Arbeitsverträge und Sozialversicherungsnachweise. 
  • Versicherungspolicen sollten wenigstens für die Laufzeit aufbewahrt werden. 
  • Während Privatpersonen davon ausgeschlossen sind, müssen Selbstständige Steuerunterlagen für 10 Jahre aufbewahren. 

Am besten legen Sie sich verschiedene Ordner mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen an. So können Sie die entsprechenden Unterlagen nach Ende der Frist entsorgen. 

Es gibt jedoch einige Dokumente die Sie dauerhaft aufbewahren sollten. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls die Heiratsurkunde und das Familienbuch
  • sämtliche Zeugnisse
  • Impfausweis
  • Ärztliche Diagnosen und Befunde

Weiterführende Links, Quellen und Hinweise zu Aktenvernichtern:

Bildquelle: https://pixabay.com/de/illustrations/fingerabdruck-sicherheit-datenschutz-979598/


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