Notar
Der Notar (lat. notarius) zählt zu einer juristischen Berufsgruppe und hat schon vor vielen Jahrhunderten eine wichtige Rolle in der Geschichte eingenommen. Er gilt als Amtsperson und wird vom Staat ernannt. Deutschlandweit gibt es momentan ca. 9.000 Notare. Die Zahl der tätigen Notare wird vom Staat überwacht. Sobald Bedarf besteht werden weitere Notare ernannt. Notare und Notarinnen beurkunden Rechtsgeschäfte jeglicher Art, sie beglaubigen Unterschriften, beraten und belehren ihre Klienten und helfen bei der Formulierung von Verträgen, sodass es nicht zu Streitigkeiten kommt. Gemeint sind unter anderem Eheverträge oder Testamente. Im Großen und Ganzen beschränkt sich ihre Zuständigkeit auf vier Hauptbereiche des Rechts: Grundstücksrecht, Familienrecht, sowie Wirtschaftsrecht und Erbrecht.
Ihr Arbeitsplatz befindet sich meist in Notariaten bzw. Rechtsanwaltskanzleien mit einem Notariat. Diese haben die Möglichkeit als Freiberufler oder Hauptberufler zu arbeiten. Hauptberufliche Notare gibt es in Bundesländern wie z.B. Bayern, Rheinland-Pfalz oder Hamburg.
Wie wird man Notar oder Notarin?
Vorraussetzung um den Beruf des Notars zu ergreifen ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Man sollte Juristik, bzw. Rechtswissenschaften studiert haben. Ein Notar darf ein Volljurist sein der erfolgreich das zweite Staatsexamen abgelegt hat, allerdings gibt es dazu einige Ausnahmen, die nur in bestimmten Bundesländern übergangsweise existieren.
Ein Anwaltsnotar benötigt eine mindestens 5 jährige anerkannte Zulassung und mindestens eine 3 jährigen Berufstätigkeit die ohne jegliche Unterbrechungen statt gefunden hat. Ebenso kommt es auf das Alter des Bewerbers an. Bewerber ab dem 60ten Lebensjahr werden nicht als Notare berufen.
Soweit diese Anforderungen erfüllt sind folgt ein 3. Jähriger Vorbereitungsdienst als Notarassessoren. Die Note des 2. juristischen Examens wird dabei berücksichtigt, die Bewerbung ist außerordentlich anspruchsvoll. Die fachliche Qualifikation erfordert Examina mit herausragenden Ergebnissen. Sobald eine Stelle tatsächlich ausgeschrieben ist steht es einem frei die Bewerbung an das Kammergericht einzureichen.
Die konkreten Aufgaben eines Notars
Anders als ein Rechtsanwalt hat ein Notar die Aufgabe sich nicht in einem Rechtskonflikt zu engagieren, er ist dafür zuständig die Rechtsbeziehungen so zu gestalten, dass ein Rechtsstreit möglichst vermieden wird.
Seine Hauptaufgabe besteht darin Beurkundungen auszustellen. Er sorgt dafür, dass nur solche Verträge ausgestellt werden, die keine der Parteien ich jeglicher Ansicht benachteiligt. Er ist verpflichtet die Beteiligten über die Bedeutung dieser aufzuklären und die möglichen Riesigen zu erwähnen. Anschließend überprüft er die Verträge oder andere Rechtsgeschäfte und übersetzt die inhaltlichen Wünsche in die juristisch fachliche Formulierung.
Ein Notar ist zur Unparteilichkeit und natürlich Schweigepflicht angehalten. Je nach Rechtsgeschäft ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Besonders Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen und Eheverträge sind betroffen, da die Auswirkungen eines Streites für die Beteiligten von großer Wichtigkeit sind.
Auch bei weniger wichtigen Rechtsgeschäften wie einem Miet- oder Pachtvertrag wäre es vom Vorteil einen Notar einzuschalten, seine Unparteilichkeit ist in dem Sinne wichtig, dass beide Klienten von Ihren Vor- und Nachteilen sofort informiert und aufgeklärt werden. Dies vermeidet sicherlich massive Auseinandersetzungen, sodass beide Parteien daraus profitieren.
Bei einem Testament ist es ebenso erforderlich einen Notar mit einzubeziehen, da die fachliche Formulierung eine sehr wichtige Rolle spielt um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Zu den weiteren Aufgaben eines Notars gehören die Beglaubigungen der Unterschriften oder das Anlegen von Siegeln und das Ausstellen amtlicher Bescheinigungen.
Die Notare unterliegen einer Kostenordnung, es steht ihnen nicht zu Honorare zu erhöhen oder zu senken, dies gilt sofort als unwirksam. Die regelmäßige Überprüfung erfolgt durch den Landgerichtspräsidenten oder eine Notarkasse. Die Kosten für die Leistung eines Notars berechnen sich nicht nach den Aufwand sondern nach dem Wert, auf den sich die notarielle Tätigkeit bezogen hat richten.
Ein Notar unterliegt strengen berufsständischen Anforderungen und Regeln bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit, sein Amt erlischt nur nach einer gewissen Altersgrenze (nach dem 70. Lebensjahr) oder durch einen vorgegebenen Erlöschungsgrund.