Anwälte für Verkehrsrecht
Anwälte für Verkehrsrecht helfen Mandanten bei vielfältigen Problemen in Transportsituationen. So zählen auch Flugbuchungen und Probleme mit der Bahn sowohl zum Verkehrsrecht als auch zum Reiserecht. Die meisten Fälle der Juristen beschäftigen sich jedoch mit dem Straßenverkehr. Denn ein Auto hat fast jeder, und ein Strafzettel, ein Bußgeldbescheid oder ein Unfall ist auf Deutschlands Straßen Alltag. Bei einem solchen Sachverhalt ist es immer von Vorteil, wenn man selbst eine Rechtsschutz Versicherung (lesen Sie mehr auf dieser Seite) in Form einer Rechtsschutzversicherung hat. Gerade bei einer Verkehrssache können die Anwaltskosten recht schnell steigen, erst recht, wenn auch der Gegner einen Anwalt hat und auch ein Gericht bemüht wird.
Im folgenden möchten wir Ihnen einige Fallbeispiele geben, bei welchen es Sinn macht sich an einen spezialisierten Advokaten zu wenden und ihre Rechte professionell vertreten zu lassen.
Sie haben ein Blitzfoto mit einer Zahlungsaufforderung bekommen? Sie sind sich aber keiner Schuld bewußt und können sich selber auf dem Foto auch nicht als Fahrer identifizieren. Dann heißt es ab zum Anwalt: Denn die Beweispflicht das Sie am Steuer gesessen haben hat die Behörde. Sind sie nicht zu identifizieren können sie Einspruch einlegen, mit einem Schreiben vom Anwalt wirkt dies nachdrücklicher.
Auch das Vorgehen gegen Punkte in Flensburg is gerichtlich möglich, sogar gegen Parkstrafmandate können sie prozessieren, allerdings ist dies meist schwierig, da sie beweisen müssen nicht an dieser Stelle geparkt zu haben.
Weitere Tätigkeitsfelder im Verkehrsrecht
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Anwälte für Verkehrsrecht ist der Öffentliche Verkehr, das umfasst Flugverkehr ebenso wie den ÖPNV, den Öffentlichen Personen Nahverkehr, also Busse und Bahnen. Viel zu selten wird in Deutschland Klage gegen die Deustche Bahn erhoben, entsteht Ihnen aus der Verspätung der Bahn allerdings ein Schaden, haben sie die Möglichkeit gegen die Bahn vor den Kadi zu ziehen. Als Staatsunternehmen ist die Bahn allerdings durch eine Vielzahl von Verordnungen gegen viele Ansprüche geschützt.
Anders verhält es sich im Flugverkehr. In der er Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 und der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 sind eindeutige Passagierrechte und Richtlinien definiert, wie sie auch im Zugverkehr wünschenswert und in anderen Ländern längst Standart sind. Die entsprechenden Verordnungen zur Durchführung von Flügen regeln Überbuchungen, annulierungen und Verspätungen.
So stehen Passagieren denen zum Beispiel wegen technsicher Schwierigkeiten am Jet ein Langstreckenflug gestrichen wird bis zu 600 Euro Entschädigung zu, bei einem kurzen innerdeutschen Hüpfer können die Entschädigungen bis zu 250 Euro betragen. Entscheidend ist die endgültige Verspätung am Zielort. Auch Betreuungsleistungen wie Hotelübernahctungen und Verpflegung sowie telekommunikation muss bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden gewährt werden. Viele Airlines lehnen diese Verordnung jedoch ab oder ignorieren das Recht. Deshalb hilft nur eins: Nach dem Vorfall informieren. Suchen sie Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Denn nur so setzen sie Ihre Ansprüche durch.