Immobilienrecht & Baurecht
Unter dem Sammelbegriff Immobilienrecht versteht man zunächst alle Regelungen und Normen im BGB die den Erwerb, Bau und Verkauf einer Immobilie betreffen. Dazu gehören auch die Bauvorschriften aus dem Baugesetzbuch. Aber auch grundlegende Vorschriften die von der Kommune, dem Land, dem Kreis oder Kommunalaufsicht in den sogenannten Gebietsentwicklungsplänen gehören zu dem Oberbegriff des Immobilienrechts. Ebenfalls sind die lokalen Bebauungsplänen, welche vom Stadtrat beschlossen werden, ein Teil des zu bei einem Bau- oder Umbauvorhaben zu beachtenden Immobilienrechts. Damit gehört das Immobilienrecht aufgrund der Vielzahl von Reglemtierungen und Verordnungen, welche dann auch noch von Baugebiet zu Baugebiet je nach den Vorschriften in den kommunalen Bebauungsplänen abweichen können, eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland. Häufig wird eine Überbürokratisierung und Normierung kritisiert. Gerne wird dabei erwähnt: „Wenn der Flughafen in Deutschland endlich gebaut werden darf, wird in den USA das Terminal bereits zum ersten renoviert und in Frankreich das 5-Jähirge bestehen gefeiert.“
Das Immobilienrecht und das Baurecht sind in Deutschland recht kompliziert
In der Tat ist das Immobilien- und Baurecht in der Bundesrepublik extrem kompliziert. Das Hauptproblem ist dabei wieder auf den politischen Ebenen zu suchen. Verordnungen zum Immobilienrecht werden von insgesamt fünf verschiedenen politischen Ebenen vorgenommen, die sich zum Teil sogar widersprechen können, und damit häufig für langjährige Prozesse über Details sorgen. Einige Bauvorschriften werden mittlerweile von der EU erstellt, während die Bundesregierung Deustches Recht nur nach und nach an die neuen Rahmenbedingungen anpasst, so das es unter Umständen in der Übergangsphase zu Unstimmigkeiten kommen kann. AUch die Länder, vor allem aber die regierungsbezirke nehmen mit ihren Gebietsentwicklungsplänen deutlichen Einfluss darauf, was wo gebaut werden darf. Denn längts nicht jede Immobilie darf überall stehen. Hierbei geht es vor allem darum Gebiete auszuweisen, so dürfen keine Gewerbeimmobilien in Wohngebieten gebaut werde, einige Gebite sind nur für bestimmte Immobilientypen zugelassen.
Am Ende legt die Kommune innerhalb der vorgegeben Details dann die genauen Defintionen fest. So kann es sein das in einem Straßenzug nur Wohnhäuser mit maximal eineinhalb oder zwei Stockwerken gebaut werden dürfen um das Gesamtbild zu erhalten, während in anderen Straßen auch größere Häuser oder Mietimmobilien errichtet werden dürfen. Selbst die bebaung von Garagen, Dächern und Abständen zur Grundstücksgrenze kann von der Kommune penibel festgelegt und vom Bauamt überprüft werden.
Jeder Neubau oder Umbau einer Immobilie Bedarf in Deustchland zudem der Genehmigung des Bauamtes, welche die Einhaltung der eingangs erwähnten Richtlinien penibel prüft und gegenebnfalls einen Bauantrag zurückweisen oder Änderungen verlangen kann. Sollte gegen den Willen des Amtes gebaut werden, bestehen große Sanktionsmöglichkeiten, bis hin zum Zwangsabriss.