Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch
Es ist durchaus verständlich, dass Arbeitgeber, im Bewerbungsgespräch möglichst viel über die potenziellen Mitarbeiter erfahren möchten Die Neugier hat aber auch ihre Grenzen. Das Gesetz schützt das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, viele Fragen müssen Sie also überhaupt nicht beantworten. Nun kann es aber durchaus schwierig sein, den potentiellen Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass man diese Frage, laut Gesetz, gar nicht beantworten muss. Die meisten Chefs werden von dieser besserwisserischen Aussage wohl eher nicht begeistert sein und Sie werden den Job wahrscheinlich nicht bekommen. Das weiß auch der Gesetzgeber, und daher geht der Schutz des Persönlichkeitsrechts sogar noch weiter. Sie müssen nicht nur nicht antworten, Sie dürfen bei unzulässigen Fragen sogar lügen, ohne dass das später rechtliche Konsequenzen für Sie hat.
Wie verhalten bei unzulässigen Fragen?
Man kann sich durchaus vorstellen, dass es beispielsweise besser ankommt, auf die Frage nach bestehendem Kinderwunsch, zu antworten, dass man sich keine eigenen Kinder wünscht, als zu sagen, dass diese Frage unzulässig ist und man sie nicht beantworten wird. Allerdings sollte man sich nach Beendigung des Bewerbungsgespräches vielleicht ganz in Ruhe überlegen, ob man für einen Vorgesetzten, der solche Fragen stellt, wirklich arbeiten möchte. Das kommt sicherlich auch immer auf den Tenor der Frage und die Atmosphäre des gesamten Bewerbungsgespräches an, denn wahrscheinlich ist nicht jede unzulässige Frage wirklich immer böse gemeint. Bei kleineren Firmen ist es durchaus möglich, dass Chef oder Chefin einfach nicht wissen, dass diese Frage unzulässig ist und aus wirklichem Interesse fragen. Handelt es sich dagegen um ein größeres Unternehmen, welches ständig neue Mitarbeiter einstellt, passieren solche Patzer wohl eher nicht ohne Hintergedanken. Hier sollte man sich dann als Bewerber vielleicht so seine eigenen Gedanken zur Arbeitsatmosphäre in der Firma machen. Doch welche Fragen sind nun unzulässig?
Verbotene Fragen im Bewerbungsgespräch
Schwangerschaft und Familienplanung
Die Frage, nach bestehender oder geplanter Schwangerschaft, ist immer und in jedem Fall unzulässig. Auch wenn Sie sich in einer Branche bewerben, in der ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen besteht, weil Sie beispielsweise mit Chemikalien arbeiten, brauchen Sie hier keine Auskunft zu geben.
Partei- und Religionszugehörigkeit
Partei- und Religionszugehörigkeit gehen den Arbeitgeber ebenfalls nichts an. Es sei denn, Sie bewerben sich bei einer Partei oder einer kirchlichen Institution. Hier ist es dann wieder durchaus legitim, Mitarbeiter auszuwählen, die sich mit den Werten dieser Organisation identifizieren können. Die Assistentin, die in der Parteizentrale der CDU arbeitet, sollt ja vielleicht nun nicht unbedingt engagiertes Parteimitglied der SPD sein. Das könnte durchaus zu Interessenkonflikten führen.
Gewerkschaftszugehörigkeit
Auch die Frage, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind, darf Ihnen beim Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden.
Privatleben / Homosexualität
Natürlich sind auch Fragen, die das Privatleben betreffen, nicht zulässig. Sie brauchen beispielsweise keine Auskunft darüber zu geben, ob Sie Homo- oder Heterosexuell sind. Auch harmlose private Fragen müssen nicht wahrheitsgetreu beantwortet werden. Allerdings ist hier die Grenze zwischen harmlosem Smalltalk und indiskreten Fragen manchmal nicht so einfach zu ziehen.
Vermögensverhältnisse
Über Ihre Vermögensverhältnisse müssen Sie nur Auskunft geben, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, also nur bei ganz bestimmten Jobs. Wenn Sie sich beispielsweise als Kassiererin in einer Bank bewerben, sind Fragen und Überprüfungen in diese Richtung durchaus üblich.
Vorstrafen
Auch für Vorstrafen gilt, dass Sie hierzu nur in bestimmten Berufssparten Auskunft geben müssen. In diesen Berufen müssen Sie meist sogar ein Führungszeugnis vorlegen. Ein Polizist oder ein Zollbeamter mit Vorstrafen, das geht natürlich nicht!
Gesundheit und HIV Infektion
In bestimmten Branchen wird zwar sogar ein Gesundheitszeugnis verlangt, dass bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder Bewerber gefragt werden darf, ob er chronische Krankheiten oder gar eine HIV Infektion hat. Nur in Branchen, bei denen eine Ansteckungsgefahr besteht, muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Bei Berufen, bei denen Sie offene Wunden versorgen und mit Blut in Berührung kommen (z.B. im Gesundheitsbereich), ist es dann auch wieder zulässig, Auskunft über eine eventuell bestehende HIV Infektion zu verlangen.
Es mag durchaus auch Personalverantwortliche geben, die unzulässige Fragen stellen, um zu provozieren. Vielleicht will man Ihre Reaktionsweise in einer überraschenden und unangenehmen Situation testen. Auch hier muss dann letztendlich jeder selbst entscheiden, wie er darauf reagiert, und wie er die Frage für sich selbst wertet. War das Bewerbungsgespräch einem so unangenehm, dass man sich gar nicht vorstellen kann, sich in dieser Firma wohl zu fühlen, dann sollte man vielleicht doch lieber weiter suchen.