Rentenrecht in Deutschland
Im Rentenrecht ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein wesentlicher Bestandteil. Durch diese verpflichtende Versicherung wird unser Rentensystem zum Großteil finanziert – so war es zumindest gedacht. Andersherum gesagt, die heute arbeitende Bevölkerung finanziert die Renten der Menschen im Ruhestand. So war es ursprünglich gedacht. Doch hat dieser Teil des Rentenrechts wie geplant funktioniert?
Um die Frage zu beantworten: Die Grundidee war und ist gut. Doch leider ist es so, dass Rentenzahlungen schon seit jeher zum Großteil aus steuerlichen Mitteln finanziert wurden, vor allem dann, wenn es um die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ging. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zeigt sich, dass bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg die Reserven durch die Hyperinflation drastisch zusammenschmolzen. Zu dieser Zeit begann man zwar, aus Beiträgen zur Rentenversicherung Rentenzahlungen zu leisten, doch bereits zu diesem Zeitpunkt musste der Staat mit Steuermitteln aushelfen. Damals war das Ziel, durch die Rentenversicherung auch im Alter den gewohnten Lebensstandard zu erhalten, in weiter Ferne. Das Gegenteil war der Fall. Enorme Kürzungen der Leistungen, vor allem während der Weltwirtschaftskrise, waren Standard. Die Zuwendungen aus der Rentenversicherung waren für den Versicherten im Alter nur ein kleines Zubrot, vielmehr war man auf die Leistungen der eigenen Kinder angewiesen; notfalls half auch die staatliche Fürsorge. Während des Nationalsozialismus wurden sogar Gelder aus den Beiträgen der Rentenversicherung für andere Projekte, zum Beispiel die Rüstung, zweckentfremdet. An diesem Rentensystem wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg festgehalten, obwohl die Renten auch hier bis zu 50 % aus Steuern finanziert wurden, da nicht genügend Rücklagen gebildet werden konnten.
Seit 1957 ist die Umlagefinanzierung die Basis der Rentenbezüge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte ihren Anteil, in dem die Beträge sofort vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgeführt werden. Es wurden seitdem keine Rücklagen mehr gebildet, sondern die eingezahlten Versicherungsbeträge direkt für Rentenzahlungen verwendet. Das System hat aber ein Problem, dass immer schwerwiegender wird. Umlagefinanzierung braucht nachfolgende Generationen, die erwerbstätig sind und entsprechend hohe Beiträge leisten können. IZeiten hoher Arbeitslosigkeit, rückläufiger Geburtenraten und höherer Lebenserwartungen bringen das System in Finanzierungsnot.
Die rentenrechtlichen Zeiten im Rentenrecht
Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen beitragspflichtige Zeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Zu den beitragspflichtigen Zeiten gehören Zeiten mit voll geleisteten Beitragszahlungen, tatsächliche und fiktive Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beitragszeiten und beitragsgeminderte Zeiten. Unter beitragsfreien Zeiten sind Anrechnungs-, Zurechnungs- und Ersatzzeiten zu verstehen und zu den Berücksichtigungszeiten zählen zum Beispiel die Zeiten der Kindererziehung oder wegen Pflege.