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Versicherungsrecht

Jeder Deutsche hat im Schnitt zehn Versicherungsverträge abgeschlossen und somit direkte Berührungspunkte mit dem Versicherungsrecht. Und auch indirekt kommt jeder öfters im Leben mit dem Versicherungsrecht in Berührung, wenn Dritte, die versichert sind, geschädigt werden. Durch das Versicherungsrecht wird vom Abschluss einer Versicherung, bis hin zur Schadensabwicklung oder Kündigung des Versicherungsvertrages alles gesetzlich geregelt.

Das Versicherungsrecht im Sinne eines komplexen Gesetzbuches gibt es so nicht. Denn das Versicherungsrecht besteht aus mehreren verschiedenen Gesetzesbüchern und Gesetzen. Der größte Teil des Versicherungsrechts ist privatrechtlich überwiegend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Darüber hinaus findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch die Vertragsgestaltung zugunsten Dritter, die auf einige Versicherungsverträge Anwendung finden kann. Verpflichtende Sozialversicherungen werden durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. gesetzliche Krankenkassen) gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Ferner spielt auch das Strafgesetzbuch (StGB) eine Rolle für das Versicherungsrecht, da über das StGB beispielsweise Versicherungsbetrug strafbewehrt ist. Heutzutage sind die meisten Versicherungsunternehmen als Aktiengesellschaften an der Börse notiert. Dabei war die ursprüngliche Rechtsform einer Versicherung der „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“.

Nur noch wenige Unternehmen sind nach dieser Form organisiert, so dass auch das Aktiengesetz mit zum Versicherungsgesetz gehört. Über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird das Verhältnis zur staatlichen Finanzaufsichtsbehörde BaFin geregelt, die die Versicherungsunternehmen überwacht. Es ist geplant eine europaweite Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen einzurichten, nicht nur weil viele Versicherungsunternehmen europaweit agieren, sondern auch, um das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union doch recht unterschiedliche Versicherungsrecht zu harmonisieren und die Versicherungsgesetze für den Verbraucher in der Europäischen Union übersichtlicher zu gestalten.

Regelungen des Versicherungsrechts

Durch das Versicherungsrecht werden die Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherten reguliert, damit Schäden abgesichert werden.

Damit ein Versicherungsunternehmen ein Schadensrisiko übernimmt, erhält es vom Versicherungsnehmer einen Beitrag, die so genannte Prämie. Was genau versichert wird und was im Schadensfall zu leisten ist, ist Bestand des Versicherungsvertrages. Ebenso wie das Kleingedruckte am Ende des Textes, dessen Inhalt gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) reguliert ist. Der Versicherte muss regelmäßig die im Vertrag festgelegten Beiträge bezahlen und oftmals bestimmte Verhaltensregeln beachten (z.B. sein Auto nicht mit Schlüssel und laufenden Motor unbeaufsichtigt stehen lassen). Kommt der Versicherte diesen Verpflichtungen nicht nach, erlischt der Versicherungsschutz oder ist zumindest gefährdet. Zustande kommt der Versicherungsvertrag meistens durch das Ausstellen einer Versicherungspolice. In jedem Fall beweist die Police, dass ein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.

Ebenso regelt das Versicherungsrecht, was im Schadensfall zu tun ist und welche Leistungen die Versicherung gewähren muss. So muss bei strafbaren Handlungen die Polizei hinzugerufen werden, deren Anzeige später bei der Versicherung eingereicht wird und ohne deren Anzeige oftmals keine Erstattung von der Versicherung gewährt wird. Ebenso darf eine Versicherung die Zahlung verweigern, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigerufen wurde, oder aber wenn sich herausstellt, dass z.B. ein Gegenstand viel zu hoch versichert war.

Wichtig ist, was für eine Art von Versicherung abgeschlossen werden soll. Denn je nach Versicherung ist ein anderes Gesetzbuch, oder ein anderes Gesetz zuständig. So sind gesetzliche Krankenkassen und ihre Leistungen über das Sozialgesetzbuch definiert. Und Klagen gegen eine gesetzliche Krankenkasse finden vor dem Sozialgericht statt. Dies bedeutet, dass das Klagen gerichtskostenfrei ist und Klageort Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Klägers ist. Klagt die Krankenkasse, ist dagegen der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Beklagten maßgeblich.

Da das Versicherungsgesetz somit alles was auch nur irgendwie mit Versicherungen zu tun hat umfasst und auch gleichzeitig auch sehr weitläufig ist, müssen Laien oftmals Anwälte beauftragen, um ihre Interessen gegenüber Versicherungsunternehmen zu wahren. Dabei kommt oftmals ebenfalls das Versicherungsrecht zum tragen, wenn nämlich der Anwalt über eine Rechtsschutzversicherung beauftragt wird.