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Verbraucherschutz in Deutschland

Unter diesem Begriff werden alle Maßnahmen und Aktivitäten zusammengefasst, welche dazu dienen sollen, den Verbraucher vor Benachteiligungen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu schützen. Die Aufgabe des Verbraucherschutzes liegt also darin, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Anbieter von Waren und Dienstleistungen und dem Verbraucher, da Letzterer sich aufgrund fehlender Kenntnisse und Informationen im Nachteil befindet. Für den Verbraucher sind demzufolge Informationen bei einer Kaufentscheidung von ent-scheidender Bedeutung, diese müssen verfügbar und verständlich sein. Als Beispiel seien hier Angaben bei Lebensmitteln genannt. Der Verbraucherschutz berührt außerdem auch oft die Vertragsfreiheit, da bestimmte rechtliche Regelungen im Sinne des Verbrauchers beachtet werden müssen. Auch das Unterbinden von nicht erwünschten Werbeanrufen gehört zu den Aufgaben des Verbraucherschutzes.
Mit der Bezeichnung Verbraucherschutz wird auch oft der Schutz vor Gesundheitsgefahren benannt, welcher
durch gesetzliche Vorschriften geregelt ist. Diese Vorschriften greifen zum Beispiel bei Verunreinigungen des Trinkwassers.

Verbraucherschutz in Deutschland im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes

Verbraucherschutz wird in Deutschland nicht durch ein gesondertes Verbraucherschutzgesetz geregelt, sondern

in Form von Rechtsnormen innerhalb vieler Einzelgesetze. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zum Beispiel diesbezüglich Vorschriften, welche die verschiedenen Arten von Kaufverträgen betreffen. Auch die gesetzlichen Vorschriften zur Abwehr von Gesundheitsgefahren seien hier noch einmal erwähnt. Andere gesetzliche Regelungen gibt es beispielsweise für den Bereich der Lebensmittelherstellung (Inhaltsangaben für verpackte Lebensmittel) und für den Verkauf von gebrauchten Waren.
Die juristische Durchsetzung des Verbraucherrechts ist oft schwierig. Eine Klage lohnt sich nur bei einem hohen finanziellen Schaden. Sinnvoll ist im Falle einer Auseinandersetzung eine Interessenvertretung, welche Sammel-klagen einreicht oder eine kostenlose rechtliche Beratung anbietet.

Aufgrund verschiedener Ereignisse (Lebensmittelskandal) hat sich die Politik verstärkt mit dem Thema Ver-braucherschutz auseinandergesetzt. Mit der Aufgabe betraut sind das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Organisationen, welche den Schutz der Verbraucher zum Ziel haben, sind zum Beispiel Stiftung Warentest, die Verbraucherzentrale und privat finanzierte Medien. Stiftung Warentest vergleicht und testet als unabhängige Organisation Waren und Dienstleistungen. Die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation, welche bezüglich des privaten Konsums Information und Beratung anbietet und auch rechtlichen Beistand leisten kann. Hierbei kann es unter anderem um Fragen des Kaufrechts oder des Kreditrechts sowie um Probleme im Zusammenhang mit Handwerksleistungen gehen. Sie nimmt auch die Aufgabe wahr, bei rechtlichen Auseinandersetzungen Verbraucherinteressen zu vertreten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Verbraucherschutz (Wikipedia)