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Familienrecht in Deutschland

Das Familiengericht gehört zur streitigen Gerichtsbarkeit. Vor Gericht herrscht im Familienrecht Anwaltszwang. Daher ist es erforderlich das sich die Parteien, hier werden sie meist Antragssteller und Antragsgegner genannt, einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betrauen.

Hierzu eignet sich ein Fachanwalt für Familienrecht, der natürlich am Gerichtsstand der für das Verfahren in Frage kommt zugelassen sein muss. Auskünfte darüber bekommt man bei der Anwaltskammer und auch beim Amtsgericht. Das Familiengericht ist zuständig für Scheidungen und den damit verbundenen Nebenverfahren. Zum Scheidungsrecht gehören Verhandlungen wegen Unterhalt für eventuell vorhandene Kinder und/oder einen Ehegatten. Das Sorge recht für die Kinder muss festgelegt werden. Ferner sind mittels Versorgungsausgleich die Rentenanwartschaften zu klären. Der Unterhalt für die Kinder wird nach den Einkünften des Unterhaltspflichtgen berechnet, dafür maßgebend ist die Düsseldorfer Tabelle. Unterhaltspflichtig ist natürlich nicht immer der Vater. Im Scheidungsverfahren ist es ebenfalls von Bedeutung wie lange die Ehe bestand, ob die Ehefrau immer berufstätig war und ob sie gesundheitlich dazu in der Lage ist einer Beschäftigung nachzugehen.

Heute ist im Familienrecht vieles anders als noch vor etwa 40 Jahren, so ist heute die Schuldfrage ohne Bedeutung. Bei Selbstständigen und bei größerem Vermögen kann eine Scheidung und die damit verbundene Regelung schon mal sehr langwierigen und zeitaufwändig sein. Schon wenn man sich diese Dinge vor Augen hält, sieht man das ein Laie bei Verhandlungen vor dem Familiengericht unbedingt einen versierten Rechtsbeistand an seiner Seite benötigt. Einkommensschwache Mensch brauchen nun keine Angst vor den Kosten dieses Verfahrens zu haben. Für diese Fälle ist vorgesorgt und sie können Prozesskostenhilfe im Familienrecht beim für sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Genauere Auskünfte erhält man bei der Rechtsantragsstelle.

Das Familienrecht und seine Regelungen

Das Familienrecht regelt nicht nur Scheidungen und die daraus resultierenden Folgesachen. Auch Betreuungsverfahren für ältere, hilfsbedürftige oder geistig behinderte Menschen werden hier geregelt. Dazu wird vom Richter die zu betreuende Person befragt, oft wird ebenfalls ein medizinisches Gutachten vorgelegt. Dieses kann der Hausarzt ausstellen, wobei auch oft der medizinische Dienst ein unterstützendes Gutachten abgibt. Der Richter beim Familiengericht entscheidet, dann ob die Person einer unterstützenden Betreuung in den allgemeinen geschäftlichen Belangen des täglichen Lebens benötigt. Vom Familiengericht wird dann ein amtlicher Betreuer eingesetzt, dies ist oft ein Mitarbeiter karitativer Einrichtungen man kann den Betreuer auch aus dem Freundeskreis wählen. Es handelt sich um ein Ehrenamt, es werden lediglich Aufwandsentschädigungen gezahlt.