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Hochschulrecht & Prüfungsrecht

Prüfungsrecht ist das Recht das herrscht wenn Prüfungen absolviert werden. Im Prüfungsrecht gibt es für die einzelnen Hochschulen Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnungen legen in allen Einzelheiten den Rahmen für die entsprechende Prüfung fest. Für jede einzelne Prüfungen gibt es unendlich viele Bestimmungen, die alle zwingend einzuhalten sind. Es sind Regelungen enthalten von denen nicht abgewichen werden darf und deren Einhaltung strengstens kontrolliert werden. Das Prüfungsrecht ist dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht zuzuordnen. Die Einhaltung der fest geschriebenen Prüfungsordnung und deren Bestimmungen kann notfalls am Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Es müssen alle gleich gestellt sein und alle die absolut gleichen Bedingungen vorfinden.

Die Voraussetzungen, die ein Student erbringen muss, dürfen sich ebenfalls nicht unterscheiden. Alle Hochschulprüfungen und Prüfungen im Bereich der Berufsausbildung sind durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen und im Detail geregelt. Auch die Promotion oder Habilitation gehören dazu. Dies war lange Zeit strittig, wurde aber mittlerweile geklärt, sodass auch diese der Prüfungsordnung unterliegen. Der Prüfer oder die Prüferin haben den Ergebnissen neutral gegenüber zu stehen. Die Prüfpersonen haben keinerlei Rechtsposition, diese hat in diesem Fall die Prüfungsbehörde.
Das Hochschulrecht und Prüfungsrecht ist so vielseitig, dass es Anwaltskanzleien gibt, die sich genau dieses Spezialgebiet zu Eigen gemacht haben. Die Kanzleien haben zu tun und so sieht man, wie oft doch geklagt wird oder Rechtsberatung erforderlich ist. Und wenn man mal nachsieht, wie viele es davon gibt, weiß man auch dass das Hochschul- und Prüfungsrecht nicht zu unterschätzen ist.

Prüfungsordnung im Prüfungsrecht

Die Prüfungsordnungen sind einem laufenden Prozess unterworfen, werden häufig angepasst und verändert und immer wieder neu überprüft. Man kann sich am Beginn des Studiums nicht sicher sein, dass die Prüfungsordnung beim Abschluss immer noch existent ist. Das ist jedoch insoweit uninteressant, denn es immer ist die Prüfungsordnung gültig, die bei Studienbeginn gültig war. Zumindest darf eine Verschlechterung zuungunsten der Studenten, die bereits mit dem Studium begonnen haben nicht erfolgen. Somit gibt es natürlich auch Übergangsbestimmungen die dann entsprechende greifen. Allerdings muss man aufpassen, denn es ist möglich, dass man vor die Entscheidung gestellt wird, nach welcher Prüfungsordnung man seine Prüfung absolvieren will. Und da sollte man sich schon die günstigere Variante auswählen. Unter Umständen können diese Regelungen enorm wichtig werden, wenn es zum Beispiel um das Bestehen einer Prüfung geht. Geregelt sind nämlich dort zum Beispiel die Anzahl der Wiederholungsprüfungen. Möglich ist auch, dass die Studenten während des Studiums vor die Wahl gestellt werden, ob sie die Prüfung nach der alten oder der neuen Prüfungsordnung machen möchten.

Dann ist es enorm wichtig, dass man sich sowohl mit der alten als auch mit der neuen Prüfungsordnung so weit auseinandersetzt, dass man die Unterschiede herausfiltern kann. Notfalls muss man hier eine Beratung in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung sollte nicht leichtfertig und kurzfristig getroffen werden, da viel zu viel davon abhängt. Die Prüfungsordnungen werden von den jeweiligen Hochschulen selbst erstellt. Dabei sind die geltenden Ländergesetze zu beachten. Die Hochschulen unterliegen den jeweiligen Bundesländern.
Wichtig ist auch, dass man die Prüfungsordnungen genauestens kennt, um im Fall der Fälle Klage zu erheben, sollte man der Auffassung sein, dass etwas nicht korrekt oder zugunsten gelaufen sein soll.

Regelungen der Prüfungsordnung

Geregelt sind in der Prüfungsordnung zum Beispiel auch die Zulassungsvoraussetzungen und die Mindeststudiendauer. Zudem kann man alles über den Prüfungsaufbau, die mündlichen und schriftlichen Leistungen erfahren. Es ist geregelt wie viele Klausuren geschrieben werden müssen und mit welchem Ergebnis. Das Bestehen oder das Nichtbestehen ist ebenso fest geschrieben wie die Besetzung des Prüfungsausschusses. Jede kleinste Kleinigkeit ist geregelt.

So sind also sowohl Prüfer als auch Prüflinge einem strengen Reglement unterworfen. Sie haben sich allesamt an die Vorschriften zu halten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das im Fall des Prüflings einfach: er fällt durch. Wenn dem Prüfer oder der Prüfungsbehörde Fehler unterlaufen, kann dieses Versäumnis vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden und die Prüfung unter Umständen für nichtig erklärt werden. Nicht selten gab es Fälle, in denen Prüfungen wiederholt werden mussten oder einzelne Prüflinge erneut antreten mussten.

Dies ist sicher nicht die Regel, kommt aber ohne weiteres vor und ist nicht zu unterschätzen. Ist man selbst in einer Lage, in der man nicht weiter weiß, muss man sich entsprechenden Rechtsbeistand holen, um sein Recht einzufordern. Inzwischen gibt es sogar Regelungen, wann und wie lange man auf Toilette darf oder ob das überhaupt zulässig ist.
Sicher ist es sinnvoll eine Prüfungsordnung zu haben und gewisse wichtige Dinge zu regeln. Ob es natürlich immer so im Detail sein muss, ist fraglich. Manches läuft auch besser, wenn es weniger gesetzliche Vorschriften gibt.