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Das Markenrecht für Urheber

Das Markenrecht ist ein Teil des Kennzeichenrechtes, welches Marken und Herstellernamen
auf dem Weltmarkt schützt. Es gehört zum Kennzeichenrecht und ist ebenfalls Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht kann auf der ganzen Welt bestehen, daher ist es wichtig den Bereich des Inhabers zu bestimmen. Sinnvoll ist es allerdings, sein Markenrecht in den vorraussichtlich in Frage kommenden Ländern ebenfalls festzulegen. Im letzten Schritt muss die Marke für den Inhaber so gestalten werden, wie er es wünscht.

Hier geht es nicht nur um die Gestaltung, sondern auch um die Klassenbestimmung, damit der Angemeldete der Marke Änderungen oder Ähnliches vornehmen kann und dabei abgesichert ist. Am Ende wird dann beim Markenamt eine Markenanmeldung beantragt und bei Abschluss erhält er eine Urkunde. Darauf ist Geduld angesagt, da der Anbieter eine drei Monate lange Widerspruchfrist abwarten muss, bevor er die Marke vorstellen darf. Eine Markenanmeldung kann man jedoch auch im Internet durchführen. Es gibt mehrere Seiten, auf denen es Vordrucke von Anmeldeformularen gibt, welche man dann einfach nur noch ausfüllen muss und danach online versenden kann. Die Kosten für diese Anmeldung belaufen sich bei den meisten Anbietern ca. ab 85 Euro aufwärts.

Ebenfalls bieten viele Internetseiten zu diesem Ablauf gleich einen Anwalt an, der von diesem Konzern beauftragt wird. Hier muss man z.B. eintragen, um was für ein Produkt es sich dreht, wie der Markenname lauten soll, in welchem Breich das Produkt fällt, ob man es für das Ausland ebenfalls anmelden möchte und
ob ein Ähnlichkeitsrecht gefordert wird.

Seit wann gibt es das Markenrecht?

Das Markenrecht ist Mitte der 90er in Kraft getreten und bedeutet soviel wie“ Gesetz über den Schutz von Marken und sonstige Kennzeichnungen“ . Eine Marke kann aus Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Zeichen und noch vieles mehr bestehen. Ebenso wichtig ist die Verpackung, die Dienstleistung und das Design. Alles kann geschützt werden, solange die Marke grafisch dargestellt werden kann und sich unterscheiden lässt. Durch Registrierung, dem Bekanntheitsgrad und der Benutzung wird eine Marke ins Leben gerufen. Solange der Inhaber der Marke keine Einwilligung gegeben hat, macht man sich durch Nutzung dieser, strafbar. Deshalb sollte man stehts schauen, ob ein Wort, eine Marke oder Ähnliches eventuell geschützt ist. Dieses kann man im Internet auf verschiedenen Seiten einsehen, damit man nicht erst zu spät davon erfährt.