Erbschaftsteuer in Deutschland
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die jeder begleichen muss, der etwas vererbt bekommt. Dies gilt nicht nur für die eigentlichen Erben, sondern auch für Vermächtnisnehmer, die nur ein Teil oder einen bestimmten Geldbetrag des Erbes zugeschrieben bekommen. Des Weiteren muss man die Erbschaftssteuer erst ab einem bestimmten Geldbetrag versteuern, je nachdem wie viel man vererbt bekommt, wie Alt man ist und in welchem Verhältnis man zu dem Verstorbenen stand, kann der Steuerbetrag unterschiedlich hoch ausfallen. Um dies zu bestimmen, wird errechnet, welcher Betrag nach der Verbindlichkeit übrig bleibt. Verbindlichkeit heißt in diesem Fall, nach Abzug von allen Posten, die vom Erbe bezahlt werden müssen. Dazu gehören die Schulden, die einem vom Erblasser selber hinterlassen wurden (diese werden als Erblasserschulden bezeichnet). Diesen Schulden gegenüber stehen die Erbfallschulden, die aus den Kosten für die Nachlassverwaltung, Beerdigungskosten und Zahlung an die Vermächtnisnehmer, zusammengerechnet werden. Nach all diesen Abzügen kann man die Erbschaftssteuer berechnen, die dann von allen Beteiligten, des Erbes und denjenigen die in eine Steuerklasse fallen, beglichen werden muss.
Seit dem 1 Januar 2009 gibt es eine Neureglung für die Erbschaftssteuer. Diese besagt, dass die Kernfamilie bei ihrer Steuer für das Erbe begünstigt behandelt wird und die Millionenerben, auch in Zukunft ihre Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten müssen. Dies bedeutet für die Kernfamilie, das wenn man eine Wohnimmobilie an einen Ehegatten vererbt und dieser selber mindestens 10 Jahre in der Immobilie gewohnt hat, bleibt sie steuerfrei. Dies gilt auch für Kinder oder Enkel, deren Elternteile verstorben sind. Wird das vererbte Gebäude aber in den nächsten 10 Jahren verkauft oder vermietet, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, was bedeutet das man nachzahlen muss.
Die Senkung der Erbschaftssteuer in Deutschland
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Betrag der Erbschaftsteuer zu senken oder ihn ganz zu umgehen. In den meisten Fällen muss man keine Erbschaftsteuer bezahlen, wenn man einfach nicht genug Geld vererbt bekommt, um in eine Steuerklasse zu fallen. Um in eine Steuerklasse zu fallen, sind verschieden Kreterin zu berücksichtigen wie Alter oder Geldbetrag. Eine weitere Möglichkeit ist es eine Versicherung abzuschließen, hier werden aber nur Zwei-Drittel des eingezahlten Betrages dazu genutzt, die Erbschaftssteuer zu begleichen. Die dritte Möglichkeit ist, das Erbe vor seinem Ableben zu verschenken. Dies kann man nur alle 10 Jahre machen, daher sollte man sich im klaren Sein, wer später mal alles Erben soll, da man es dann nicht mehr rückgängig machen kann.