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Strafrecht in Deutschland

Die Bezeichnung Strafrecht kommt aus dem Rechtsgebiet und setzt sich mit dem Rechtsgüterschutz durch menschliche Beeinflussung auseinander. Dieses Recht soll eventuelle Straftäter von strafbaren Handlungen abhalten und sie zu einem anderen Verhalten auffordern. Es gibt zwei Formen des Strafrechts in Deutschland, sowie das Ordunungswidrigkeitsrecht, welches meist mit Bußgeldern bestraft wird. Die erste Form, ist das materielle Strafrecht, dass die Rechtsfolgen, sowie die Voraussetzungen beinhaltet. Wie hoch die Strafen hier für ausfallen, ist im Strafgesetzbuch, sowie in speziellen Nebenstrafrechten verankert. Die zweite Form ist das formelle Strafrecht, welches zum Strafverfahrensrecht gehört. Hier wird die Strafe durch die Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetzt erhoben.

Das Strafrecht und seine vielfältigen Möglichkeiten

Dieses Recht soll dabei helfen, dass Rechtsgüter geschützt werden. Es greift als aller letzte Möglichkeit ein, wenn Sanktionsmöglichkeiten etc. nicht mehr ausreichend Schutz geben. Das Strafrecht ist nicht da, um jede Kleinigkeit zu bestrafen, sondern greift bei schädlichem Verhalten im Sozialbereich ein und sieht es als Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten. Die Straftat steht hier immer an erster Stelle, wobei auch die Persönlichkeit der Täterperson berücksichtigt wird. Ein Teil der Verhandlung ist das Schuldprinzip, bei dem der Täter seine Schuld sühnen soll. Wieder ein anderer Bestandteil ist die Resozialisierung, welche dem Schuldigen von weiteren Straftaten abhalten soll. Am meisten fruchtet momentan die Diviese “ ab ins Gefängnis“, was die restlichen Bürger ungemein beruhigt.

Doch auch hier unterscheidet man in zwei Strafen, welche sich auf Haupt- und Nebenstrafen beruhen. Als Hauptstrafe zählt z.B. die Freiheits- und Geldstrafe. Bei der ersteren geht es darum, dass der Täter in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, während bei der Geldstrafe nur ein Verzicht des Konsums beabsichtigt wird. Der Person bleibt jedoch ein bestimmter Tagessatz, welcher dem eigentlich Nettoeinkommen pro Tag entspricht. Sollte er diese Strafe jedoch nicht bezahlen können, muss er trotzallem ins Gefängnis und so seine Strafe absitzen. Das materielle Strafrecht muss aber auch bestimmte Verfassungsränge des Grundgesetzes beachten. Der Grundsatz dessen heisst „Keine Strafe ohne Gesetz“!

Es gibt genau vier Stück, die wie folgt lauten:

  1. Das Bestimmtheitsgebot
  2. Das Rückwirkungsverbot
  3. Das Analogieverbot
  4. Das Gewohnheitsrechtverbot