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Ausländer Recht in Deutschland

Flüchtlingskinder

Das Ausländer Recht ist ein Spezialgesetz des öffentlichen Rechts. In diesem Gesetz wird die Einreise von Ausländern nach Deutschland geregelt, ebenso die Niederlassung von Ausländern auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Das Ausländer Recht ist auf alle Menschen anzuwenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch keine EU Bürger sind. Wer als Ausländer nach Deutschland einreist, muss im Besitz eines anerkannten Passes oder Passersatzes sein.

Diese Passpflicht gilt nicht für Ausländer die aus der Schweiz, aus Monaco oder Lichtenstein kommen.
Wer Deutschland als Ausländer länger besuchen möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Aufenthaltsgenehmigung, in der Form eines Aufenthaltstitels erteilt die zuständige Ausländerbehörde vor der Einreise nach Deutschland.

Das Ausländer Recht für Reisende

Ausländer die zur Reise, nach Deutschland ,ein Visum benötigen, beantragen dieses bei der Deutschen Botschaft, ihres Heimatlandes. Ein Visum wird für einen Aufenthalt unter drei Monate benötigt.
Während des Aufenthalts in Deutschland ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verboten.
Ausländer, die aus der USA und aus den EU Staaten kommen, benötigen kein Visum.

Im Ausländer Recht ist der Familienzuzug gesetzlich geregelt. Aus familiären Gründen bekommen ausländische Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern eines in Deutschland lebenden Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis.

Für die in Deutschland lebende Ausländern gelten andere Regelungen. Der Gesetzgeber gestattet hier einen Familiennachzug nur für Ehegatten und Kinder. Die Voraussetzung des in Deutschland lebenden Ausländers ist, dass er selbst eine Niederlassungserlaubnis besitzt und über ausreichend Wohnraum verfügt. Andere Familienmitglieder können nur in außergewöhnlichen Härtefällen nach Deutschland einreisen.

Zum Ausländer Recht gehört das Asylrecht, Flüchtlingsrecht. Es ist auf Menschen anzuwenden die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine EU Bürger sind.
Im Asylrecht sind Rechtsnormen geregelt für Personen, die vor ethnischer, religiöser oder politischer Verfolgung nach Deutschland geflohen sind. Aber auch Personen die eine Flucht aufgenommen haben, wegen Folter, Todesstrafe Krieg oder wirtschaftlicher Notlage fallen unter das Asylrecht.

Ob Personen das Asylrecht in Frage kommt entscheidet ein Verwaltungsverfahren. In diesem Asylverfahren werden die Gründe der tatsächlichen Verfolgung geprüft. Zuständig für diese Asylverfahren ist das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, BAFl. Der Ausländer erhält während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Diese Aufenthaltsgestattung erlaubt den Asylbewerber nur einen Aufenthalt am Bestimmungsort.

Außerdem hat der Bewerber strenge Auflagen zu erfüllen. Eine Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Ist das Asylverfahren für den Bewerber erfolgreich, erhält dieser in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Auch eine Erwerbstätigkeit ist jetzt gestattet.
Bei einem abgelehnten Asylverfahren wird der Ausländer aufgefordert das Bundesgebiet zu verlassen, nur aus humanitären Gründen wird in Ausnahmefällen darauf verzichtet.

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Bildnachweis:

  • https://pixabay.com/de/photos/menschen-fl%C3%BCchtling-kinder-m%C3%A4dchen-3935983/