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Das letzte Wort hat der Staatsanwalt

Der Beruf des Staatsanwaltes bedingt ein abgeschossenes Jurastudium. Dieses wird, nach dem bestandenen Abitur, an einer Hochschule für Rechtswissenschaft studiert. Das Regelstudium, bis zum ersten Staatsexamen, beträgt 9 Semester. Sofern alle notwendigen Klausuren und Arbeiten bestanden sind. Erst dann ist es möglich, sich für das 1. Staatsexamen anzumelden. Die Gliederung des Jurastudiums verteilt sich in ein Grundstudium, mit vier Semestern. Anschließend erfolgt das Hauptstudium mit drei Semestern. In dieser Zeit ist es zwingend erforderlich, ein Semester mit ausländischem Recht in der jeweiligen Sprache zu absolvieren.
Es folgt der Schwerpunktbereich und endet mit der Examensvorbereitung, welche mit ein bis zwei Jahren bemessen wird. Im Anschluß wird der Student für das erste Staatsexamen zugelassen.

Das Staatsexamen als Wegweiser für angehende Staatsanwälte

Mit bestandenem ersten Staatsexamen ist die Ausbildung an der Universität beendet. Die meisten Studenten beginnen nun ihr Referendariat. Mit Abschluß des ersten Staatsexamens, darf sich der Student aber noch nicht Volljurist nennen. Einige Universitäten verleihen ihren Studenten den Grad des Diplom Juristen.

Um den Beruf des Rechts- und Staatsanwaltes zu erlangen, der es auch ermöglicht Richter zu werden, setzt das zweijährige Referendariat für Juristen voraus. Es soll auf den Beruf vorbereiten und wird in Form von Praktika ausgebildet. Schwerpunktmäßig stattfindent, bei Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Verwaltungsbeamten und in Gefängnissen. Im Anschluß erfolgt die zweite Staatsprüfung, mit deren Bestehen der Student sich nun Volljurist und damit Rechtsanwalt nennen darf.

Für die Zulassung als Staatsanwalt jedoch, müssen die Prüfungsergebnisse über dem Durchschnitt gut betragen. Erst dann hat eine Bewerbung zum Staatsanwalt Aussicht auf Erfolg.
Der Staatsanwalt ist im Status des höheren Beamten und erwirbt nach dreijähriger Probezeit die Möglichkeit sich auf Lebenszeit als Staatsanwalt benennen zu lassen. In seiner Stellung als Staatsanwalt, arbeitet dieser unabhängig von den Gerichten in der Justizbehörde. Er leitet die Ermittlungsverfahren bei einer Strafverfolgung und wägt die für und gegen den Angeklagten ermittelten Anklagepunkte und Beweise gegeneinander ab. Sollte der Staatsanwalt belastende Umstände befinden, so kann er bei Gericht Anklage gegen den Beschuldigten erheben und das Strafverfahren einleiten. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Anklage zu erheben, wenn ihr begründeter Verdacht gegen eine Straftat besteht. Aber auch entlastendes Material oder Umstände sind von dem Sataatsanwalt zu ermitteln. Sie trägt die Verantwortung und damit die Aufsicht aller ermittelnder Orane wie zum Beispiel der Polizei oder der Gerichtsmedizin.

Die Staatsanwaltschaft vertitt vor Gericht die Anklage und ist daher mit ihren aufklärenden Ermittlungen nicht unwesentlich an einem gerechten Urteil beteiligt.

Zu dem Aufgabengebiet eines Staatsanwaltes gehört ebenso die Einleitung, Vollstreckung und Überwachung des rechtskräfigen Urteils und fordert Geldbußen und Zwangsgelder ein.