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Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelt sich somit um eine Organisation, die sich öffentlich rechtlich organisiert und dementsprechend auch öffentlich rechtlich handelt. Gebildet wird die Rechtsanwaltskammer von allen Rechtsanwälten, die im jeweiligen Kammerbezirk zugelassen sind. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 28 regionale Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte.

Die Rechtsanwaltskammer regelt die Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme. Ziel ist es, die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege, zu sichern.
Die Rechtsanwaltskammern stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Landesjustizverwaltung. Zusammengeschlossen sind alle Rechtsanwaltskammern in der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Bundesrechtsanwaltskammer steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesjustizministers.

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind alle Rechtsanwälte, die von ihr zugelassen worden oder aufgenommen worden sind. Weitere Mitglieder sind Rechtsanwaltsgesellschaften, Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaften, europäische und ausländische Rechtsanwälte, die in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sind, sowie Rechtsbeistände, die ebenfalls in der Rechtsanwaltskammer aufgenommen worden sind. Die Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Mitgliedschaft in den örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammern. Die Mitgliedschaft ist somit immer pflicht.

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern

Zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört das Zulassungswesen. Die Rechtsanwaltskammer ist zuständig für die Zulassung zur Anwaltschaft, für den Widerruf und die Rücknahme der Zulassung sowie für die Vereidigung neu zugelassener Rechtsanwälte und Fachanwälte.
Darüber hinaus hat die Rechtsanwaltskammer gegenüber ihren Mitgliedern Aufsichts- und Dienstleistungsfunktionen zu erfüllen. Sie fördert die Interessen der Mitglieder insbesondere wenn sie berufsrechtlicher Natur sind. Hierzu gehört die Beratung und Belehrung der Mitglieder über die Berufspflichten. Die Kammer berät zu allen Fragen der Berufsaus- und Weiterbildung, der Praxisgründung, der Praxisführung aber auch zu Fragen des Verhaltens gegenüber Kollegen, Mitarbeiter und Mandanten. Sie vermittelt zwischen Kollegen und Mandanten bei Streitigkeiten und fungiert als Schlichter bei außergerichtlichen Gebührenstreitigkeiten und in Auseinandersetzungen bei Ausbildungsverhältnissen. In der Überwachungsfunktion prüft die Kammer, ob die Mitglieder ihren obliegenden Pflichten nachkommen. Eventuelles Fehlverhalten wird von der Rechtsanwaltskammer angemahnt. Die Kammern können gegenüber ihren Mitgliedern ihre Rechte in rechtsanwaltsgerichtlichen Verfahren durchsetzen. Den Rechtsanwaltskammern angegliedert sind die Anwaltsgerichte. Diese Gerichte entscheiden über berufsrelevante Verfehlungen von Rechtsanwälten.

Eine weitere Aufgabe der Rechtsanwaltskammer ist das Führen des Rechtsanwaltsverzeichnisses. In diesem Verzeichnis werden alle zugelassenen Rechtsanwälte des jeweiligen Bezirkes geführt. Desweiteren organisiert und überwacht die Kammer die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und wirkt bei der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren mit. In der Funktion der Qualitätssicherung ist die Rechtsanwaltskammer für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig. Die Rechtsanwaltskammer übernimmt zudem die Auskunftszuständigkeit für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten. So erteilt sie auf Antrag Dritten gegenüber Auskünfte zu Namen und Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts. Die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen von Land und Bund gehört ebenfalls zur Aufgabe der Rechtsanwaltskammer.

Ziel der Rechtsanwaltskammer ist es in erster Linie den Mitgliedern und der rechtssuchenden Bevölkerung beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Die Aufgaben und Befugnisse der Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt.
Die Rechtsanwaltskammern sind bei eigenen Entscheidungen selbst Widerspruchsbehörde.

Finanzierung und Bildung der Rechtsanwaltskammer

Die Finanzierung der Rechtsanwaltskammer erfolgt über die Mitgliedsbeiträge und nicht über Steuern. Die Höhe des Beitrages wird in der Kammerversammlung festgelegt. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer wird in der Kammerversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann an der Kammerversammlung teilnehmen. Der Vorstand wiederum wählt das Präsidium sowie den Präsidenten der Kammer. Der Präsident vertritt die Rechtsanwaltskammer gerichtlich und außergerichtlich. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer besteht mindestens aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstands. Die einzelnen Vorstände der Rechtsanwaltskammern haben die Möglichkeit zur Aufgabenbewältigung Abteilungen zu bilden.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer erhält für die Tätigkeit keine Vergütung. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Aufwandsentschädigungen und Reisekosten werden jedoch gezahlt.