Anwälte für Urheberrecht
Durch das Urheberrecht wird das geistige Werk, z.B. aus Kunst und Literatur, geschützt.
Es bezeichnet zunächst einmal das absolute und subjektive Recht, durch das die ideellen und materiellen Interessen eines Urhebers an seinem Geisteswerk geschützt werden.
Das objektive Recht umfasst dabei die Summe aller Rechtsnormen eines Rechtssystems, in denen das Verhältnis eines Urhebers und der Rechtsnachfolger zum Werk geregelt werden.
Im direkten Gegensatz dazu steht das Patentrecht, das materielle Erfindungen schützt. Patentrecht und Urheberrecht werden häufig verwechselt. Das Urheberrecht gilt automatisch, es muss nicht beantragt werden. Häufig kommt es auch zu Verwechslungen mit dem anglo-amerikanischen Recht des Copyrights, bei dem es sich eher um eine Art Verlags- und Reproproduktionsrecht handelt. Das Copyright regelt nur die Reproduktionsrechte eines Produzenten, schütz aber nicht das geistige Werk.
Anwälte für Urheberrecht sind dafür qualifiziert, zu prüfen, ob ein Anspruch auf Urheberrecht besteht. Von Urheberrecht wird nur bei einer sogenannten ausreichenden Schöpfungshöhe gesprochen. Es muss also eine tatsächlich eigenständige und kreative Leistung erbracht worden sein. Dies ist zum Beispiel bei Theaterinszenierungen wichtig. Das Urheberrecht ist eingeschränkt, um das Allgemeininteresse zu schützen.
Es gehört zu den Aufgaben der Anwälte für Urheberrecht, geistiges Werk vor unrechtmäßiger Nutzung zu schützen um es angemessen vermarkten zu können.
Das Urheberrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes
In Deutschland ist das objektive Urheberrecht hauptsächlich durch das Urheberrechtsgesetz von 1965, das Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und das Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert. Das Urheberrecht ist dem deutschen Privatrecht zugeordnet.
Spezialisierte Anwälte für Urheberrecht sind damit betraut, die sich aus diesen Gesetzen ergebenden Rechte für ihre Mandanten durchzusetzen.
Während das deutsche Urheberrecht die Ergebnisse geistigen Schaffens auf kulturellem Gebiet schützt, schützt das Recht auf gewerblichen Rechtsschutzes die Ergebnisse des geistigen Schaffens, die sogenannten Immaterialgüter, auf gewerblichem Gebiet.
Das deutsche Urheberrecht schützt nach § 1 UrhG Werke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft. In § 2 werden als schützenswerte Werke neben öffentlichen Reden auch Filme, Tanz, Pantomime aufgeführt.§ 2 Abs. 2 definiert als Werk „persönliche geistige Schöpfungen“.
Der Werkbegriff umfasst nach herrschender Meinung vier Elemente: das persönliche Schaffen, die wahrnehmbare Formgestaltung, den geistigen Gehalt sowie die eigenpersönliche Prägung. Schützenswert sind neben Sprach- und Musikwerken auch Computerprogramme.
Den Anwälten für Urheberrecht stehen in Fällen von Urheberrechtsverletzung strafrechtliche, zivilrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Instrumentarien zur Verfügung.