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Prozessfinanzierung – Kosten eines Rechtsstreits

Schon eine römische Juristenweisheit besagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“. Damit die sprichwörtliche Ungewissheit einer ungünstigen Gerichtsentscheidung nicht auch noch zu einem finanziellen Fiasko wird, sollte vor jedweder rechtlichen Auseinandersetzung ein Augenmerk auf die Kosten einer solchen Konfrontation gelegt werden.

Führt man einen Rechtsstreit vor Gericht, so entstehen teilweise erhebliche Prozesskosten. Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Kostenentscheidung des Gerichts kann auch dahingehend lauten, dass jede Partei einen quotalen Anteil an den Kosten übernehmen muss. Die Prozesskosten umfassen neben den Gerichtskosten auch die außergerichtlichen Kosten, wie Anwaltskosten, Reisekosten für die Prozessparteien und Zeugen zum Ort der Verhandlung, oder die Kosten für Sachverständigengutachten zur Prozessvorbereitung.

Klassische Finanzierungsformen für Prozesse

Zur Finanzierung des Prozesses kann auf klassische Finanzierungsinstrumente wie die Finanzierung aus Eigenmitteln oder eine Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden. Nach § 114 ZPO kann eine Prozesspartei, die die Kosten der Prozessführung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse selbst nicht vollständig aufbringen kann, auch Prozesskostenhilfe beantragen. Kommt die Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, so müssen die Kosten zunächst einmal aus eigener Tasche vorfinanziert werden. Dies ist insbesondere dann umso ärgerlicher, wenn sich nach dem Prozess, in dem man obsiegt hat, herausstellt, dass die Gegenpartei zahlungsunfähig und damit nicht mehr in der Lage ist die ausgelegten Aufwendungen zu erstatten.

Finanzierung unter Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Eine Alternative zur Prozessfinanzierung ist daher die Inanspruchnahme der Dienste eines Prozesskostenfinanzierers. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt die anfallenden Kosten einer juristischen Verfolgung von Rechten, sowohl vor Gericht als auch im Rahmen einer außergerichtlichen rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. In Frage für eine Prozesskostenfinanzierung kommen Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich einer Geldforderung, also vor allem Ansprüche auf Schadensersatz, Ansprüche aus Vertrag, oder Forderungen infolge eines Erbfalls. In aller Regel werden Prozesskostenfinanzierer nur tätig, soweit ein gewisser Mindeststreitwert erreicht ist. Im Regelfall ist die Einschaltung bei den meisten Anbietern ab 50.000 € möglich. Gegenleistung für die Bereitstellung der Prozessfinanzierung ist eine Beteiligung des Finanzierers an der im Erfolgsfall erlösten Summe. Die prozentuale Höhe dieser Beteiligung hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Relevante Kriterien sind hier das Risiko, das ein Prozess verloren geht, und die im Erfolgsfall zu erzielende Summe. Führt der Prozess nicht zu dem erwünschten Ergebnis, wird also gegen den Prozessführenden entschieden, so trägt der Prozessfinanzierer die Kosten.

Prozesskostenfinanzierung als Risikosteuerungsinstrument

Das Instrument der Prozesskostenfinanzierung ist deshalb so interessant, weil der Anspruchsinhaber auf diesem Weg kein Kostenrisiko trägt, er also die Möglichkeit hat, einen berechtigten durchsetzbaren Anspruch einzuklagen, ohne für die Kosten in Vorleistung gehen zu müssen. Die Prozesskostenfinanzierung ist daher gewissermaßen eine Art Risikosteuerungsinstrument, bei dem das Risiko eines negativen Prozessausgangs gegen Gebühr auf den Finanzierer übertragen wird. Auf diese Weise wird auch die Liquidität des Prozessierenden geschont. Für Unternehmen macht eine Prozessfinanzierung die Notwendigkeit einer Rückstellung für den ungewissen Ausgang eines Rechtsstreits entbehrlich.

Für den beteiligten Rechtsanwalt bietet sie den Vorteil, dass die vollständige Deckung seiner Kosten und sein Honorar durch den Prozessfinanzierer sichergestellt werden und er damit seine ganze Energie voll auf den Fall konzentrieren kann.

Markt für Prozesskostenfinanzierer

Auf dem Markt für Prozesskostenfinanzierung sind verschiedene Anbieter tätig. Neben dem Branchenpionier FORIS AG sind zahlreiche Tochtergesellschaften von Versicherungen, beispielsweise der Allianz, der DAS, und der Roland Rechtschutz Versicherung tätig. Entsprechende Informationen bezüglich der konkreten Konditionen erhält man auf den Internetseiten der Anbieter oder ganz allgemein im Internet durch Eingabe entsprechender Keywords in die Maske eines Suchmaschinenanbieters.