Für jeden Fall den richtigen Fachanwalt
Ein Rechtsanwalt muss durch ein umfassendes Studium den Status des Volljuristen erworben haben, um als Rechtsanwalt tätig werden zu können (gilt für Deutschland, andere Länder – andere Voraussetzungen). Ein Volljurist wiederum ist eine Person, die, über das erste Staatsexamen hinaus, weitere praktische Stationen in der Obhut eines Oberlandesgerichtes (z.B. Referendariat etc.) durchlaufen und dann das zweite Staatsexamen abgelegt hat.
Eine Person, die im Ausland ein juristisches Diplom erworben hat, muss eine Eignungsprüfung ablegen.
Rechtsanwälte vertreten ihre Mandanten im Sinne der Rechtsprechung und sollen unparteiisch und unvoreingenommen beraten, zudem sind sie an bestimmte berufsrechtliche Pflichten gebunden, die in einer Berufsordnung festgelegt sind. Die Ausführung dieser Pflichten wird überwacht von der Rechtsanwaltskammer.
Bis aus einem Studenten ein fertiger Rechtsanwalt geworden ist, vergeht viel Zeit und Arbeit. Zudem muss der Betreffende nach dem zweiten Staatsexamen eine Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.
Der Rechtsanwalt kann jeden, ihm zugetragenen Fall vertreten. Jedoch ist es in manchen Fällen ratsam, auf einen Fachanwalt zurückzugreifen. Je komplizierter der Fall, um so versierter sollte der Rechtsanwalt auf dem betreffenden Rechtsgebiet sein. Ein Fachanwalt hat nach der Rechtsanwaltslaufbahn weitere Bildungsmaßnahmen durchlaufen, und sich somit noch spezielleres Rechtswissen angeeignet.
Der Titel Fachanwalt:
Fachanwalt ist ein Titel, der nicht einfach angenommen werden kann, sondern durch die Rechtsanwaltskammer verliehen wird.
Hierzu muss der Rechtsanwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Er muss Minimum 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und einen Nachweis erbringen, dass er auf dem gewählten Fachgebiet spezielle Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben hat. Hierzu muss er an einem Fachanwaltkursus teilnehmen, drei bestandene Prüfungen (auch Klausuren genannt) ablegen und wird zum Teil auch mündlich geprüft. Diese Vorbereitungen auf den Titel Fachanwalt sind in der FAO (Fachanwaltordnung) standardisiert festgehalten. Die Prüfungen werden von einem Gremium der Rechtsanwaltskammer abgenommen.
Eine mündliche Prüfung ist nicht immer zwingend notwendig, sofern der Ausschuss dies nicht für notwendig erachtet.
Neben dem theoretischen Teil muss der Rechtsanwalt auch praktische Erfahrungen vorlegen. Je nach Fachgebiet muss er zwischen 50 und 160 bearbeitete Fälle aus diesem Fachgebiet vorweisen.
Danach muss der angehende Fachanwalt jährlich (ein Jahr nach dem Fachanwaltkurs) zehn Stunden Seminarbildung nachweisen. Diese kann er hörend, dozierend oder durch eine schriftliche Publikation vorlegen.
Durch diese intensive Spezialisierung und ständige Aktualisierung des gewählten Fachgebietes erreicht der Rechtsanwalt fundiertes Wissen, dass durch die standardisierte Ausbildung des normalen Rechtsanwaltes selten erreicht werden kann. Am bekanntesten sind wohl die Fachanwaltstitel für Arbeits- Erb- oder Familienrecht.