Skip to main content

Medizinrecht in Deutschland

Das Medizinrecht (siehe Info bei http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinrecht) fungiert als zusätzliche Qualifikation des Volljuristen. Es setzt das bestandene Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule voraus. Dieses wird erlangt, indem der Abiturient sich an einer Universität für Rechtswissenschaften einschreibt. Mittels Bewerbungen an die Universitäten, entscheiden diese nach dem Numerus Clausus Prinzip, die Aufnahme an einer bestimmten Hochschule. Die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen beträgt 9 Semester. Gegliedert wird es, beginnend mit dem Grundstudium von 4 Semestern. Darauf folgend das Hauptstudium mit 3 Semestern. Anschließend beginnt das Schwerpunktstudium und endet mit der 1 – 2 jährigen Examensvorbereitung. Sind alle erforderlichen Klausuren und Hausarbeiten der bestimmten Rechtsgebiete, wie zum Beispiel, bürgerliches Recht, Strafrecht und öffentliches Recht bestanden, wird der Student zum ersten Staatsexamen zugelassen. Mit Bestehen der Prüfung, endet die Ausbildung an der Universität.

Nun erhält der Studierende die Möglichkeit sein Referendariat zu absolvieren. Dieses dient der Berufsvorbereitung und wird vor allem bei Staatsanwälten, in Gerichten oder bei der Verwaltungsbehörde ausgeübt. Dach 2 Jahren folgt die zweite Staatsprüfung. Das Studium der Rechtswissenschaften ist nun abgeschlossen und der Studierende darf sich Rechtsanwalt nennen.

Medizinrecht kann nur an wenigen Universitäten in Deutschland studiert werden

Dieses spezielle Fachgebiet des Rechtsanwaltes, wird in Deutschland nur an wenigen Universitäten gelehrt. Es dauert 1 Jahr und ist berufsbegleitend möglich. Die Hochschule vermittelt dem Rechtsanwalt das Fach Medizinrecht und bereitet ihn praktisch und theoretisch vor. In Form eines Masterstudienganges, mit abschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungen, ist der Rechtsanwalt, nach erfolgreichem Abschluss, Fachanwalt für Medizinrecht. Zu dem Aufgabengebiet eine Fachanwaltes für Medizinrecht gehören alle schuldrechtlichen Tätigkeiten, zwischen Arzt und Patient. Aber auch öffentlich- rechtliche Interessen von Arzt oder Zahnarzt sind vom Fachanwalt zu vertreten. Haftungsrechte, Haftungsausschlüsse und Versicherungsrecht bei Arzt und Krankenhäusern und dem allgemeinen Berufsrecht, sprich Zulassung und Berufsordnungen beinhalten das Medizinrecht. Besonders ausgebildet in Bereichen des Krankenhausrechts, Heimrecht und Pflegerecht ist diese Berufsgruppe geeignet, Privatpersonen und Krankenhäuser in gleicher Weise zu beraten und anwaltlich tätig zu werden. Außerdem befähigt der Masterstudiengang Medizinrecht, Ausübung rechtlicher Konsequenzen bei Streitigkeiten im Arzneimittelrecht und der Pharmazie. Aber auch in Auseinandersetzungen zwischen den ärztlichen Berufsgruppen wie Arzt und Krankenhaus oder Therapeuten, sowie Abrechnungsverfahren und Honorierung sind Fachrechtsabteilungen des Anwaltes.

Praxisübertragungen zum Beispiel, ergeben rechtliche Fragen, auf die der Jurist spezialisiert ist. Einschließlich der besonderen Rechtsverwicklungen in Bereichen wie Röntgen, Bestrahlungen und anderen Therapieformen. Schließlich bildet Ökologisches Recht den Abschluss der Tätigkeiten in diesem weiten Berufsfeld. Der Fachanwalt für Medizinrecht ist Ansprechpartner für Arzt und Patient, aber auch für Organisationen wie den Krankenhäuser oder den Pharmaziekonzernen.

Weiterführende Literatur: Quellen und interessante Links