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Anwälte für jeden Fall

Anwälte finden wir im Gerichtssaal. Wir differenzieren zwischen dem Rechtsanwalt und dem Staatsanwalt. Rechtsanwälte gelten als typische Vertreter ihrer Mandanten (Kläger oder Angeklagter). Rechtsanwälte vertreten ihre Mandanten vor Gericht und vor dem Richter mit der Rechtsgrundlage und erkämpfen ein gerechtes Urteil für den Mandanten. Der Rechtsanwalt wird auch noch in einzelne Kategorien geordnet, denn es gibt nicht nur den allgemeinen Rechtsanwalt. Die jeweiligen Rechtsanwälte sind spezifisch auf ihr Fachgebiet spezialisiert, je nach dem welches Jura-Studium sie absolviert haben. Zum Beispiel ein Rechtsanwalt für Strafrecht, der sich hauptsächlich nur in Strafverfahren vertritt. Oder den Fachanwalt für Familienrecht, der bei gerichtlichen Konflikten unter Familienmitgliedern seinen Klienten vertritt. Der Staatsanwalt ist ein Beamter.

Er steht für den Staat und ist meistens der Kläger. Der Staatsanwalt klagt vor Gericht mit den Gesetzen des Staates an. Die Anwälte sind in jedem Gericht zu finden. Im Amtsgericht, Landgericht sowohl auch am Bundesverfassungsgericht. Das höchste Gericht ist der Europäische Gerichtshof. Im Gerichtssaal entscheidet der Richter das Urteil. Hier kann ein Rechtsanwalt seinem Klienten anbieten in Revision zu gehen und eine weitere Verhandlung zu erzwingen, wenn das Urteil als nicht gerechtfertigt empfunden wurde. Im Gleichzug kann der Staatsanwalt ebenfalls in Revision gehen, wenn die Beweise, zum Beispiel in einem Strafdelikt, zu deutlich gegen den Angeklagten sprechen. Je nach Urteil trägt der Kläger oder der Angeklagte die Kosten des Verfahrens.

Ein Rechtsanwalt, unabhängig von seinem Spezialgebiet, erhält ein Honorar, das unterschiedlich ausfallen kann. Nach einem gewonnen Verfahren erhält der Rechtsanwalt weiteres Geld von seinem Klienten. Ein Staatsanwalt ist ein Beamter, und wird vom Staat bezahlt. Er erhält nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst Pension für den Rest seines Lebens. Der Rechtsanwalt ist nach seiner Arbeitsleben Rentner und somit privat.

Anwälte wissen aufgrund ihres spezialisierten Fachwissens jeden Konflikt aus der Welt zu schaffen

Wenn ein Konflikt entsteht und dieser nicht außergerichtlich geklärt werden kann wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Die Konfliktpartner beauftragen jeweils einen Anwalt der sie vor Gericht auf der Ebene des Gesetzes bestmöglich vertritt. Ein Gerichtstermin wird ausgehandelt. Hier sind die Anwälte der jeweiligen Parteien die Gesprächspartner. Hier wird auch Kontakt untereinander hergestellt um den Fall von der Sicht der anderen Partei betrachten zu können und der Anwalt eine bestmögliche Aufklärung der Situation besitzt. Nun wird vor Gericht debattiert und ein Urteil des Richters gesprochen.