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Der Aufbau des Rechtssystems in Deutschland

Ohne ein funktionierendes Rechtssystem könnte kein moderner Staat existieren und das menschliche Zusammenleben wäre schwierig, vielleicht sogar unmöglich. Was aber ist ein Rechtssystem und wie ist das Rechtssystem in Deutschland aufgebaut?

Grundlage unseres Rechtssystems – Das deutsche Grundgesetz

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das geltende Verfassungsrecht Deutschlands und Rechtsgrundlage aller heute bestehender rechtlicher Teilbereiche.
Das Grundgesetz kann nicht durch einen einfachen Regierungsbeschluss verändert werden, dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Das geltende Grundgesetz kann nur durch den Beschluss eines neuen Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland trat am 8. Mai 1949 in Kraft und ist seit diesem Zeitpunkt uneingeschränkt gültig. Lediglich die Wiedervereinigung wurde zum Anlass genommen, einige Formulierungen teilweise zu ändern. Ein wichtiges Merkmal des Grundgesetzes besteht darin, dass es rechtlich über den einzelnen Landesgesetzen steht. Das Grundgesetz ist nicht in Paragraphen, sondern in Artikel gegliedert. In der Präambel des Grundgesetzes wird die Stellung Deutschlands innerhalb Europas erläutert und betont, dass die Nationen in Einigkeit und Frieden leben sollen.
Der erste Artikel des Grundgesetzes ist zugleich der wichtigste. Im Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes heißt es wörtlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Auf diesem Grundsatz bauen alle anderen Artikel auf.

Sicherung des Rechtsstaates durch Gewaltenteilung

Das deutsche Rechtssystem ist dreigeteilt und sichert so seinen eigenen Fortbestand. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, also die jeweiligen Parlamente. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt innerhalb des Staates, also die Regierung und die Verwaltung. Die Judikative, die gesetzsprechende Gewalt, sorgt dafür, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden und sorgt im Fall von Verstößen gegen diese Gesetze für die strafrechtliche Verfolgung.
Um einen Machtmissbrauch zu verhindern, ist eine Trennung der Gewalten in jedem Rechtsstaat notwendig.

Aufbau – Unterteilungen im Rechtssystem

Das deutsche Recht ist ein sogenanntes positives Recht, das bedeutet, es wurde von den Menschen als allgemein gültiges Recht festgelegt und ist für alle in Deutschland lebenden Menschen bindend. Das deutsche Recht lässt sich vier Teilbereiche gliedern, nämlich in die Bereiche Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und Prozessrecht.

Das Privatrecht gilt für den Umgang einzelner Personen miteinander, die Rechtsgrundlage ist wie bei allen anderen rechtlichen Teilbereichen das deutsche Grundgesetz. Das Privatrecht ist in weitere Teilbereiche eingeteilt, beispielsweise in das bürgerliche Recht, das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Wettbewerbsrecht.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen Personen und Institutionen staatlicher Kontrolle, sowie den rechtlichen Umgang mehrerer Staaten untereinander. Zum Öffentlichen Recht gehören das Völkerrecht, das Verfassungs- und Staatsrecht, das Europarecht, das Verwaltungsrecht und das Steuerrecht. Im Gegensatz zum Privatrecht ist das öffentliche Recht ein Sonderrecht des Staates.
Das Strafrecht ist auf der einen Seite ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, bildet aber gleichzeitig auch einen eigenständigen Teilbereich des deutschen Rechts. Mit Hilfe des Strafrechts werden Verstöße gegen geltende Gesetze geahndet. Alle Strafgesetze sind im Strafgesetzbuch fixiert, sie dienen als Grundlage einer jeder richterlich angeordneten Strafe und dienen in jedem Strafprozess als Bewertungsgrundlage.

Auch das Prozessrecht gehört zum öffentlichen Recht, gilt aber wie das Strafrecht ebenfalls als eigener Teilbereich. Im Falle strittiger Rechtsverhältnisse dienst es bei gerichtlichen Verfahren als Basis für das Gerichtsurteil.

Entscheidend für die rechtlichen Teilbereiche ist also die grundlegende Trennung von öffentlichem und privatem Recht. Die genannten Teilbereiche lassen sich alle noch weiter unterteilen, so ist das Familienrecht beispielsweise ein Teile des bürgerlichen Rechtes, welches sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch beruft.

Exkurs: Rechtssprache im deutschen Rechtssystem

Die juristischen Begrifflichkeiten sind für den Laien häufig schwer zu verstehen, da sie mit dem allgemeinen Sprachgebrauch nur wenig gemeinsam haben. Der Inhalt der meisten Gesetzestexte ist daher nicht leicht zu entschlüsseln. Einige Begriffe sollten jedoch geläufig sein.
Wenn von Rechtssubjekten die Rede ist, so sind entweder reale Personen in privater Eigenschaft gemeint oder aber juristische Personen, also eine sogenannte Personenvereinigung, beispielsweise ein Verein.

Rechtsobjekte sind meist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Es handelt sich dabei also um Dinge oder Tiere.

Es gibt zahllose weitere Begriffe, die in der Rechtssprache gelten. Sie garantieren, dass es so wenige Lücken wie möglich in bestehenden Gesetzestexten gibt und sichern so unseren Rechtsstaat.