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Neues zur Rentenbesteuerung

Noch vor kurzer Zeit kursierte unter Rentnern das Gerücht, Renten seien nicht einkommensteuerpflichtig. Wie es so oft mit Gerüchten ist, in der Realität erweisen sie sich als schlicht unzutreffend. So auch hier. Renten waren schon immer als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer unterworfen. Das Gerücht hielt sich deshalb so hartnäckig, weil die Finanzverwaltung beim Aufspüren von Steuersündern unter den Rentnern, nicht eben beharrlich war. In anderem steuerlichen Zusammenhang viel einmal der Begriff „Vollzugsdefizit“.

Neuregelung der Rentenbesteuerung

Mit der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Neuregelung der Rentenbesteuerung geht dieses Vollzugsdefizit dem Ende entgegen. Seit 2005 unterliegen die Renten einem festen zu versteuernden Anteil von 50 %, der bis 2040 auf 100 % steigt. Wer also als Rentner den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt (2009: für Alleinstehende  7.834 €, für Verheiratete 15.668 €. Ab 2010:  8004 € bzw. 16.008 €) muß nicht nur Steuern auf die Rente zahlen, sondern ist auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sonstige Einkünfte (Mieten, Kapitaleinkünfte) kommen natürlich zur Rente hinzu.

Mit dem Vollzugsdefizit ist es ab dem 01.10.2009 vorbei. Pünktlich nach der Bundestagswahl sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die ausgezahlten Renten an die Finanzverwaltung zu melden. Und zwar rückwirkend ab 2005.  Wer also als Rentner, Renteneinkünfte ab 2005 in einer Höhe hatte, die eine Steuerpflicht vermuten lassen, wird Ärger mit seinem Finanzamt bekommen. Die denkbare Brandbreite liegt zwischen einem netten Schreiben des Finanzamts, ob man nicht vielleicht irrtümlich vergessen hätte, eine Steuererklärung abzugeben, bis hin zur Einleitung von Steuerstrafverfahren.  Die Verwaltung versucht zwar derzeit, abzuwiegeln, eine Hatz auf Rentner sei nicht geplant. Wie dies nach der Bundestagswahl aussieht, wird man abwarten. Immerhin braucht dieser Staat Geld ohne Ende.

Ein Problem geht in der öffentlichen Diskussion leider völlig unter: Stellt das Finanzamt fest, daß ab 2005 Renteneinkünfte in einer Höhe bezogen wurden, die vermuten lassen, daß auch in den Jahren bis 2004 Einkommensteuern fällig waren, so könnte die Verwaltung geneigt sein, auch für die Jahre davor Steuern zu fordern. Im Fall der Steuerhinterziehung beträgt die steuerliche Verjährungsfrist 10 Jahre! In diesen Fällen ist daher die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens sehr wahrscheinlich.

Allen Rentnern, denen diese steuerliche Falle droht ist dringend anzuraten, eine etwaige Steuerpflicht auch der Jahre vor 2005 zu prüfen und erforderlichenfalls eine steuerliche Selbstanzeige abzugeben. Die Zeit wird dafür eng. Nach dem 01.10.2009 dürfte es mit einer (strafbefreienden) Selbstanzeige eng werden.