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Zivilrecht betrifft jeden Einzelnen

Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet, regelt die Beziehung von gleichgestellten oder juristischen Personen untereinander.
Das Zivilrecht umfasst eine Vielzahl einzelner Rechtsgebiete. Hier ist es ratsam, sich gegen alle möglichen Eventualitäten mit einer umfassenden Rechtsschutz Verischung abzusichern. Wenn Sie dem Link folgen bekommen Sie ausführliche Informationen.

Das Zivilrecht gliedert sich in zwei Teile, in das allgemeine Zivilrecht, auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt. Der zweite Teil ist das sonstige Zivilrecht oder Sonderprivatrecht.
Das bürgerliche Recht regelt grundlegend Angelegenheiten über Personen, über Sachen und über deren Schuldverhältnisse. Diese Angelegenheiten sind im BGB, ABGB oder im Code Civil festgelegt.

Das sonstige Zivilrecht umfasst das Wirtschaftsprivatrecht als Zusammenfassung, ein einzelnen wird es im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen Rechtsgebieten besonders ausführlich geregelt.

Im Zivilrecht besitzt das Familienrecht eine besondere Stellung. Das Familienrecht umfasst besonders die Rechtsgebiete Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Namensrecht, Güterrecht, Güterausgleich, Lebenspartnerschaft und andere Rechtsgebiete.
Im Familienrecht werden zusammengefasst die Rechte der Ehe und der Verwandtschaft geregelt.
Im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Normen des Familienrechts zu finden. Die Lebenspartnerschaft, das im Familienrecht anzutreffen ist fehlt allerdings und liegt außerhalb des BGB.
Das Familienrecht umfasst weiterhin, das Recht der Adoption und Pflegschaft. Die Normen einer Bestellung zum Vormund befinden sich ebenfalls in diesem Rechtsgebiet.
Das Eingehen oder Auflösung einer Ehe ist auch eine gültige Rechtsnorm im Familienrecht und regeln die verbundenen Rechtswirkungen dieser Angelegenheiten.

Internationales Zivilrecht

Heute sind viele Menschen in internationalen Unternehmen tätig und Mobilität ist heute sehr gefragt. Immer mehr Menschen zieht es in andere Länder und gründen Familien mit ausländischen Partnern. Viele Grenzschranken sind weggefallen und so bestehen Handelsbeziehungen in andere Länder.
Viele Urlauber kaufen Waren ein und führen diese in Deutschland ein.
So kommt das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht immer mehr zur Anwendung.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist vorab zu prüfen, ob deutsche Gerichte zuständig sind.
Sind deutsche Gerichte für die Sachverhalte, verschiedener Rechtsordnungen, zuständig, dann stellt sich die Frage, welches Recht vor einem deutschen Gericht für diesen Rechtsstreit infrage kommt.

So regelt das Internationale Privatrecht alle Rechtsnormen die sich in privaten Rechtsbeziehungen befinden. Das ist besonders das Person- und Familienrecht.

Auch das Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, sowie weitere Rechtsgebiete mit internationalem Charakter umfasst dieses Recht.
In diesem sonstigen Zivilrecht werden nicht immer unmittelbare Sachverhalte geregelt, sondern es gibt Auskünfte über bestimmte Anknüpfungsregelungen.
Sind aber vorrangig binationale Vereinbarungen oder das europäische Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen, so gilt nicht das Internationale Privatrecht in Deutschland.
Das internationale Privatrecht in Deutschland ist in den Artikeln 3 bis 46 im EGBGB zu finden.