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Rechte unverheirateter Väter

Patchwork-Familien und eine ehelose Elternschaft sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Die kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel:
Es besteht noch nicht der Wunsch zu heiraten, oder vielleicht steht nicht genug Geld für eine Hochzeit zur Verfügung.
Ergo gibt es mit der Zeit immer mehr ledige Väter, welche jedoch in die Betreuung, sprich Erziehung der Kinder voll und ganz eingespannt sind. Dessen ungeachtet haben sie weniger Rechte, da sie nicht mit der Mutter verheiratet sind. Hier hat die Mutter wie selbstverständlich das Sorgerecht. Ohne das Einverständnis der Mutter hat der Mann kein Entscheidungsrecht.

Kritik – Gesetze aus der Steinzeit

Das Familienrecht ist über 100 Jahre alt. Seine Anordnungen und Bestimmungen stammen aus einer Zeit, in der es einen völlig anderen Familientyp gab als heute.
In der Zeit gab es keine unehelichen Kinder oder gar allein erziehende Väter, außer ein Elternteil war verstorben. Tatsache ist, dass das Gesetz hinter der heutigen Zeit weit hinterher hinkt. Als lediger Vater ist man laut Gesetz nicht auf derselben Stufe wie ein verheirateter Vater.
Aus diesem Grund wurde eine Verbesserung der Gesetze von der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gefordert.
Vom Bundesverfassungsgericht wurde kritisiert, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern favorisiert würde. Da ohne die Zustimmung der Mutter der ledige Vater kein Sorgerecht erhält, ist dieses als Diskriminierung zu sehen, die allerdings laut der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten ist.
Die derzeitige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zieht nun eine Gesetzesänderung zu Gunsten der unverheirateten Väter in Betracht.
Sie möchte den Vätern umgehend zu mehr Rechten bei der gemeinschaftlichen Entscheidungen und Erziehung verhelfen.

Was bedeutet Sorgerecht und Umgangsrecht?

Ab der Geburt eines Kindes hat automatisch die Mutter das Sorgerecht. Diese Definition schließt in nur einem Begriff alle Rechte und Pflichten zum Wohle des Kindes ein. Sprich man hat die Verpflichtung sich um ein Kind zu sorgen und es zu beschützen. Ebenso ist man die gesetzmäßige Vertretung und Verwalter des Vermögens des Kindes, bis zu dessen Volljährigkeitsalter.

Als Vater hat man nur anstandslos das Sorgerecht, wenn man vor der Geburt mit der Kindsmutter verheiratet ist, oder nach der Niederkunft des Kindes heiratet.
Ansonsten müssen beide Eltern erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam erfüllen möchten. Die Eintragung in die Geburtsurkunde oder Anerkennung der Vaterschaft reicht allerdings allein für das Sorgerecht nicht aus, da dies für sich zu beantragen ist.

Trennen sich die Eltern, so lebt und wohnt das Kind meist nur bei einem Teil der Eltern. Das Kind hat dem ungeachtet das Recht ( Umgangsrecht ), sein getrennt lebenden Elternteil zu sehen und besuchen. Das gilt sowohl bei gemeinschaftlichen Sorgerecht, als auch bei einem alleinigen Sorgerecht eines Elternteiles, bei dem das Kind lebt. Anders herum hat außerdem der getrennt lebende Elternteil ein eigenes, einklagbares Besuchsrecht mit dem Kind.

Was das Sorgerecht regelt

Im Normalfall denkt niemand an das Sorgerecht, da die Eltern täglich gemeinsam Entscheidungen für ihr Kind treffen.

Hierzu gehört die Erlaubnis für medizinische Versorgung des Minderjährigen, die Auswahl der Schule, die das Kind besuchen soll, im Falle einer Reise die Beantragung eines Passes, ob und welche religiöse Erziehung ein Kind erhalten soll, wo das Kind wohnt und zum Beispiel die Eröffnung eines Kontos, im Namen des Kindes.

Genauer gesagt, ohne das Sorgerecht könnte ein lediger Vater ohne eine Umgangsregelung nicht einmal sein Kind von der Kita, dem Kindergarten, oder der Schule abholen.
Falls man mit der Lebensgefährtin wie in einer Ehe zusammen lebt, ist es am logischsten, dass Sorgerecht für das Kind zu beantragen.

Denn der Vater hätte gesetzlich keinerlei Rechte mehr. Im Falle eines Unfalls, bei dem die Mutter nicht ansprechbar wäre und eine Entscheidung bezüglich des Kindes gefällt werden müsste. Oder aber wenn die Mutter des Kindes sterben würde. Bei letzterem hätte man jedoch vor dem Ableben dieser den Wunsch des Sorgerechts vorher testamentarisch festhalten können.

Väter brauchen ein Mitspracherecht bei einem Umzug, Schulwechsel, einer OP, oder der Taufe

Darum hat das Bundesverfassungsgericht das Sorgerecht unverheirateter Väter bedeutend gekräftigt. Mütter können nun grundsätzlich nicht mehr die gemeinschaftliche elterliche Sorge ablehnen.
Bis es zu einer Neuregelung für unverheiratete Eltern kommt, sollen Familiengerichte auf Antrag eines Elternteils das gemeinschaftliche Sorgerecht vergeben. Oder auf Gesuch des Vaters sollen sie das alleinige Sorgerecht, wenn es dem Wohle des Kindes dient verhandeln.
Laut Douglas Wolfspergers bekommt zur Hälfte aller unerfreulichen Fälle, vor Gericht die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Gerade in jedem siebten bis achten Fall bekommt am Ende der Auseinandersetzung der Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Die Wahrscheinlichkeit das ein Kind bei seinem eigenen Vater leben kann, ist eher geringer, als der Fall, das es einem Kinderheim, oder einer Pflegefamilie zugewiesen wird.