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Kündigung wegen Krankheit

Fällt Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, so kann Sie Ihr Arbeitgeber bei Krankheit aus Gründen in der Person kündigen. Kann der Arbeitnehmer wegen seiner Krankheit in Zukunft seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen, so kann eine rechtlich zulässige, ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

Der Arbeitnehmer, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, ist während der Krankheit nicht vor einer Kündigung geschützt, im Gegenteil, eine Krankheit kann gegebenenfalls der Grund einer Kündigung sein.

Wann kann ein Arbeitnehmer auf Grund einer Krankheit gekündigt werden?

Der Gesetzeslage nach kann eine Kündigung auf Grund einer Krankheit nur dann erfolgen, wenn alle 3 folgenden Voraussetzungen eintreffen:

  • eine negative Gesundheitsprognose – darunter versteht man, dass zum Kündigungszeitpunkt künftige Erkrankungen in der bisherigen Größenordnung gerechtfertigt sind,
  • die künftig anzunehmenden Krankenstände wirken sich negativ auf die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers aus, also wenn der Betriebsablauf auf Grund der Fehlzeiten gestört wird oder wenn der
    Arbeitgeber durch künftige Lohnzahlungskosten extrem belastet ist,
  • wenn dem Arbeitgeber nach einer sorgfältigen Interessensabwägung eine künftige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist. Dabei müssen die Dauer des bestehenden Dienstverhältnisses, die Ursache der Krankheit und die Fehlzeiten, welche mit denen anderer Arbeitnehmer, die dasselbe Alter erreicht haben, miteinbezogen werden.

Fehlt nur eine einzige dieser 3 Voraussetzungen, so ist eine krankheitsbedingte Kündigung, welche keine Abmahnung zur Folge hat, nicht wirksam.

Allerdings gibt es 4 Fallkonstellationen, bei denen die Rechtsprechung die krankheitsbedingte Kündigung genauer betrachtet:

  • Viele Kurzerkrankungen, darunter versteht man entweder ein paar Tage oder aber Wochen Arbeitsunfähigkeit, müssen vom Arbeitgeber nicht hingenommen werden.
  • Eine dauernde Arbeitsunfähigkeit, welche zum Zeitpunkt der Kündigung belegt ist, sofern eine künftige Wiederaufnahme der Arbeit ausgeschlossen ist, kann eine Kündigung zur Folge haben.
  • Eine langandauernde Krankheit, deren Heilung ungewiss ist, kann eventuell eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.
  • Eine Leistungsminderung auch, wenn der Arbeitnehmer arbeiten geht, allerding die Leistung die von ihm erwartet wird, auf Grund der Krankheit nicht entspricht, kann eine krankheitsbedingte Kündigung mit sich bringen.

Eine Kündigung auf Grund von vielen Kurzerkrankungen ist nur dann rechtskräftig, wenn alle 3 Voraussetzungen zutreffen.
Eine negative Gesundheitsprognose, eine Interessensbeeinträchtigung ebenso wie eine Interessensabwägung.

Eine Kündigung auf Grund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit ist dann gerechtfertigt, wenn die Gesundheitsprognose negativ ausfällt, wenn die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden und wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz im Betrieb gefunden werden kann. Ist die Leistungsfähigkeit dauernd gemindert und ist kein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden, so muss meistens mit einer krankheitsbedingten Kündigung gerechnet werden.

Eine langandauernde Krankheit ist ein Kündigungsgrund, sofern alle 3 folgenden Voraussetzungen zutreffen.
Eine negative Gesundheitsprognose, eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers ebenso wie eine Interessenabwägung, welche für den Arbeitgeber negativ ausfällt.

Eine Kündigung auf Grund der Leistungsminderung ist zulässig, wenn wegen der vergangenen gravierenden Minderleistung auch künftig mit einer gravierenden Leistungsminderung gerechnet werden muss. Kann der Arbeitnehmer allerdings auf einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, welche trotz der geringeren Leistungsfähigkeit ausgeübt werden kann, so ist eine Kündigung nicht zulässig.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht rechtskräftig?

  • Wenn der Betriebsrat vor Kündigungsausspruch nicht informiert wurde.
  • Wenn bei gewissen Arbeitnehmergruppen wie z.B. Betriebsräte, schwangere Frauen und Schwerbehinderte spezielle Voraussetzungen nicht beachtet werden.

Vorgehensweise bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie 3 Wochen lang Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um entweder Ihre Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu fordern. Folgend einige Tipps zum Verhalten bei einer Kündigung.
Eine Rechtsschutzversicherung oder eine Gewerkschaftsvertretung sind risikofreie Möglichkeiten, eine Klage durchzuführen. Wenn Sie weder eine Rechtsschutzversicherung besitzen noch Gewerkschaftsmitglied sind, dann können Sie entweder die Klage auf eigene Kosten führen oder sich der Situation fügen. Lassen Sie sich von einem Anwalt über die Erfolgsprognose Ihrer Klage beraten und eventuell können Sie eine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese wird vom Staat entrichtet und die Kosten für Ihren Anwalt werden übernommen.