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Anwaltshaftung – was ist das?

Jeder Rechtsanwalt haftet für das Handeln in seiner Funktion. Der Rechtsanwalt schließt mit seinem Mandanten einen Vertrag über eine Dienstleistung ab, einen Anwaltsvertrag, der ein Gegenstand des Mandanten zugrunde liegt. Diesen Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, wie es bei anderen Dienstleistern üblich, dafür haftet er gegenüber seinem Mandanten.
Da es in Deutschland eine Schwemme von Anwälten gibt, ist es nicht verwunderlich, dass es vielen Rechtsanwälten an der nötigen Erfahrung fehlt. Konkurrenzdruck führt in vielen Fällen dazu, dass viele Anwälte Fälle um jeden Preis annehmen auch wenn sie sich auf dem speziellen Rechtsgebiet nicht auskennen.

Zusätzlich führen die Flut von neuen Gesetzten und Verordnungen bzw. deren ständige Änderungen dazu, dass manche Rechtsanwälte ohne ständige Fortbildung den Überblick verlieren.
All diese Dinge lassen Anwaltsfehler zur täglichen Tatsache werden und sind dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung zuzuordnen.

Nicht jedem, der die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt ist bewusst, dass durch unvollständige und falsche Beratung Schadensansprüche ausgelöst werden.
Der Rechtsanwalt muss für derartige Fälle eine Haftpflichtversicherung haben, das ist seine Pflicht, sonst würde er seine Anwaltszulassung verlieren.
Eine ernstzunehmende, die Anwalt von seinem Mandanten erhält, muss er seiner Haftpflichtversicherung melden.

Was sind Fehler die zur Anwaltshaftung führen und wie kann man sie erkennen?

Der Rechtsanwalt hat die „Pflicht zum Arbeiten nach allen Regeln der Kunst“. Er hat weiterhin die Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mandanten.
Der Mandant muss von seinem Anwalt auf Risiken hingewiesen werden, die der Fall in sich birgt und er muss fachlich beraten werden. Der Anwalt muss im Gerichtsverfahren für seinen Mandanten den rechtlich sichersten Weg beachten.

Bekommt der Mandant z.B. von seinem Anwalt die Auskunft, dass der Fall kein Problem sei und der Prozess geht dann verloren, kann das ein Fall für Anwaltshaftung sein.
Ein klares Fehlverhalten von Rechtanwälten ist das Versäumen von Fristen im Verfahren. Berufungsfristen oder Widerspruchsfristen verpassen oder im Zivilverfahren die Anzeige der Verteidigung zu spät einreichen sind eindeutige Pflichtverletzungen des Anwalts.

Auch wenn die Rechtslage durch den Anwalt verkannt wurde oder er Tatsachen die erheblich zur Entscheidungsfindung beigetragen hätten, nicht vorgebracht hat, liegt ein Fall von Anwaltshaftung vor.
Der Rechtsanwalt muss abschätzen können, ob die Erreichbarkeit der Ziele des Mandanten im Bereich des Möglichen liegt oder nicht. Es gilt den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren, die Vorfeld vorhersehbar waren.
Wichtig ist dabei, dass der Anwalt den Schaden für seinen Mandanten fahrlässig herbeigeführt hat.

Wie können Anwaltsfehler bewiesen werden?

Bevor man seine Klage auf Anwaltshaftung anstrengt, sollte man die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung in Betracht ziehen.

Die Tatsachen die einen Anspruch auf Entschädigung des Mandanten durch den Rechtsanwalt begründen, müssen voll bewiesen werden. Der Inhalt und das Zustandekommen des Anwaltsvertrages sind dabei wichtig. Genau das kann sich bei privaten Ratschlägen des Rechtsanwaltes problematisch gestalten. Schwierig ist auch der Umstand, dass der geschädigte Mandant die Pflichtverletzung des Rechtsanwaltes voll beweisen muss. Die Umkehr der Beweislast gibt es nicht.

Wird ein Prozess in Folge eines Anwaltsfehlers verloren, ist damit der Entschädigungsanspruch des Mandanten noch nicht sicher. Es ist vielmehr die Frage zu klären wie das Gericht entschieden hätte, wenn der Anwalt des Mandanten keinen Verfahrensfehler begangen hätte. Denn wenn der Verlust des Prozesses rechtmäßig ist, auch ohne schuldhaftes Versäumnis des Anwalts, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Ist die Vernachlässigung der Pflichten des Anwalts allerdings erwiesen, dann haftet der Anwalt nicht nur auf den Wert der Forderung die eingeklagt werden soll, sondern auch für den so genannten Gesamtschadens des Prozesses. Das heißt, der Anwalt muss auch die Kosten des Verfahrens, die dem Mandanten auferlegt werden, tragen. Dazu kommen noch die Kosten der Gegenseite.
Damit muss der Rechtsanwalt des klagenden Mandanten auch für die Anwaltskosten der gegnerischen Partei aufkommen.
Die Gebühren die der Anwalt seinem Mandanten in Rechnung gestellt hat, muss dieser nicht bezahlen. Sollte er es bereits getan haben, kann er den gezahlten Betrag zurückverlangen.