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Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung fordert der Abmahnende eine andere Person formell auf, bestimmte Handlungen künftig zu unterlassen. Abmahnungen sind für jeden Bereich zivilrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung und in jedem Vertragsverhältnis anwendbar. Besonders bedeutend sind sie allerdings im Arbeitsrecht, im Urheberrecht und im gewerblichen Recht. Aber auch im Mietrecht kommt der Abmahnung inzwischen große Bedeutung zu.

Eine Abmahnung ist zwingende Voraussetzung für eine nachfolgende Kündigung aus wichtigem Grund. Egal ob im Arbeitsrecht, im Mietrecht oder im Wettbewerbsrecht.

Abmahnung im Arbeitsrecht

Einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung muss in jedem Fall eine Abmahnung vorausgegangen sein. Die Abmahnung muss genau das Fehlverhalten bezeichnen und die Androhung einer Kündigung beinhalten. Sollte eine verhaltensbedingte fristlose oder eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, so bedarf auch diese in jedem Fall einer vorherigen Abmahnung. Nur bei einem besonderen Pflichtverstoß, zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz, ist eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.
Jeder Arbeitnehmer hat im Falle einer Abmahnung die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben. Auch eine Klage vorm Arbeitsgericht auf Entfernung ist möglich, falls die Aussprache der Abmahnung ungerechtfertigt erscheint.
Wenn ein Arbeitnehmer sich sicher ist, dass der Arbeitgeber seine vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, zum Beispiel Arbeitszeiten konstant länger als vertraglich vereinbart, und er deswegen beabsichtigt, seinen Arbeitsvertrag zu beenden, sollte er grundsätzlich vorher schriftlich den Arbeitgeber abmahnen. Das ist wichtig, um negative Folgen, zum Beispiel bezüglich Arbeitslosengeld – Sperrfrist, zu vermeiden.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung muss folgendes enthalten:

  • Zwingend muss der konkrete Sachverhalt des Verstoßes, also die Zuwiderhandlung, benannt sein.
  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass zukünftig ein solcher Verstoß nicht mehr geduldet wird.
  • Konkrete Maßnahmen für den Fall der Wiederholung, zum Beispiel Kündigung, müssen benannt sein.

In einer Abmahnung können auch mehrere Fehlverhalten beanstandet werden. Diese müssen dann allerdings alle zutreffend sein. Ist auch nur ein Vorwurf nicht gerechtfertigt, ist die gesamte Abmahnung unwirksam. Arbeitgeber müssen in der letzten Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich auf das Fehlverhalten hinweisen. Allgemein gilt die dritte Abmahnung wegen ein und desselben Sachverhaltes als Kündigung.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und gewerblicher Rechtsschutz:

Die Abmahnung im Urheberrecht muss einen Hinweis auf den Verstoß enthalten und eine Aufforderung zur Unterlassung. Beispiel: Ein Foto aus dem Internet kopiert und in die eigene Homepage eingebaut ohne das Einverständnis des Rechteinhabers. Dieses ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht weil das Foto im Besitz eines anderen ist. Waren unter einem geschützten Namen verkaufen, sehr verbreitet bei Bekleidung, wenn nicht vom Eigner des Namens zugelassen. In diesen Fällen sind auch Abmahnungen per E-Mail möglich und besitzen Rechtswirksamkeit. Abmahnungen wegen Urheberrechten und gewerblichem Rechtsschutz sind üblicherweise so genannte Unterlassungserklärungen beigefügt.
In den meisten Fällen hat der Abgemahnte keine Chance gegen den Verletzten. Man kann versuchen, durch Verhandlungen einen Vergleich zu erzielen, aber eine Vertragsstrafe muss meistens gezahlt werden.
Auch wenn der Abgemahnte sich sicher ist, dass keine Rechtfertigung vorliegt, kann er meist einfach nichts anderes tun, als es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Eine Gegenabmahnung ist allerdings möglich, in der vom Abmahnende gefordert wird, dass weitere Abmahnungen unterlassen werden.
In jedem Fall sollte vom Abgemahnten ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da gerade das Urheberrecht sehr viele rechtliche Kenntnisse verlangt.

Abmahnung Mietrecht:

Die Besonderheiten für Mietrecht bei Wohnraum, gibt der Abmahnung eine besondere Bedeutung. Das Kündigungsrecht des Vermieters ist an besondere, einschränkende Bedingungen geknüpft und deshalb bleibt auch hier eine Abmahnung nicht ohne Rechtsfolgen wenn der Mieter nicht darauf reagiert. Sie kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. Dem Mieter ist es in diesem Fall verwehrt eine Feststellungsklage gegen die Abmahnung zu beantragen.

Der Missbrauch von Abmahnungen

Gerade im Immaterialgüterrecht wird in letzter Zeit sehr viel Missbrauch mit Abmahnungen getrieben. Gerade durch die Verbreitung des Internets wird von regelrechten Abmahnungswellen gesprochen.
Rechtsanwälte durchsuchen im Auftrag der Mandanten das Internet nach Abmahnungswürdigen Verstößen. besonders im Bereich des Urheberrechtes werden sie auch sehr schnell fündig. Verkauft man zum Beispiel als Privatperson zu klein gewordene Kleidung seines Kindes und gibt die Marke an, ist das schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn man nicht berechtigt ist, den Markennamen zu nennen.
Da es nach wie vor an klaren Regeln mangelt, wann ein Verkäufer privat oder gewerblich arbeitet, wird dieses Gebiet auch weiterhin eine Grauzone bleiben.
Allgemein sollte man, egal in welcher Beziehung, eine Abmahnung sehr ernst nehmen. Wenn diese, aus eigener Sicht, unbegründet erscheint, ist es wichtig, unbedingt etwas dagegen unternehmen, beziehungsweise mit dem Abmahnenden eine Vereinbarung zu treffen. Eine Abmahnung ist immer ein rechtliches Mittel des Abmahnenden.