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Zivilrecht

Grundsätzlich ist das Zivilrecht als Teil des Privatrechts das Rechtsgebiet, dass alle Belange und Beziehungen zwischen privaten oder juristischen Personen regelt. Hauptgegenstand des Zivilrechts sind Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse. Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht, wozu auch das Strafrecht zählt, sind hier die zivilen Personen oder Subjekte gleichgestellt und gleichberechtigt. Das Privatrecht geht von dem Grundsatz aus, dass Privatpersonen ohne Einmischung des Staates untereinander freiwillig und autonom ein Rechtsverhältnis, z.B. durch einen Vertragsabschluß, eingehen können. Vorschriften und Gesetze des Zivil- oder Privatrechts regelt allgemein das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Im Einzelnen regelt das Zivilrecht die nachfolgend aufgeführten Bereiche des privaten und zivilen Rechtes:

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Frage, wer das Vermögen eines Erblassers nach seinem Tode erben wird, wer für die eventuell vorhandenen Verbindlichkeiten des Verstorbenen haftet. Hat der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag, also keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, regelt das Erbrecht durch das Nachlassgericht die gesetzliche Erbfolge und die Anwendung des Pflichtteilsrechtes. Wollen die gesetzlichen Erben die Hinterlassenschaft nicht annehmen und die Erbschaft ausschlagen, regelt
auch hier das Nachlassgericht die entsprechenden Formalitäten. Es empfiehlt sich im Streitfall, einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt in seiner Gesamtheit alle Belange, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft betreffen. Da das Familienrecht ein Teil des Zivilrechtes ist, regelt es die Beziehung der Familienmitglieder untereinander, aber auch gegenüber Dritten. Das Scheidungs- und Güterrecht sowie das Unterhaltsrecht sind Bestandteile des Familienrechtes. Desweiteren werden das Adoptionsrecht, das Vormundschaftsrecht, das Pflegschaftsrecht und das Betreuungsrecht
durch das Familienrecht geregelt. Zuständig für Entscheidungen im Bereich des Familienrechts ist das Familiengericht. Anwälte mit Erfahrung im Scheidungs- und allgemeinen Familienrecht sind zu empfehlen.

Mietrecht

Den Begriff Miete definiert das Bürgerliche Gesetzbuch als „zeitweise Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt“. Alle Belange, die diese Überlassung der Sache betreffen, regelt das Mietrecht. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter von Wohnraum auf der Grundlage des geschlossenen Mietvertrages. Im Einzelnen sind Themen wie Beendigung des Mietvertrages, Mietminderung, Kündigungsfristen und alle Bereiche, die die Beziehung der Vertragspartner zueinander betreffen, im Mietrecht definiert. Aber auch das Mietverhältnis aus der Vermietung von Grundstücken oder Sachen regelt das Mietrecht. Die Zuständigkeit im Streitfall liegt bei den Zivilgerichten. Es empfiehlt sich grundsätzlich die Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt oder die eines Mieterbundes.

Schuldrecht

Das Schuldrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Schuldner und Gläubiger. Hauptsächlich das Entstehen und Abwickeln von Schuldverhältnissen, z.B. Kauf- oder Mietverträgen, ist hier das Thema. Im Schuldrecht finden sich aber auch Rechtsvorschriften wie Verbraucherschutzregeln und das Widerrufsrecht.

Sonderprivatrecht

Der hauptsächliche Teil des Privatrechtes ist das Zivilrecht. Es gibt aber weitere Bereiche des Privatrechts, wie z.B. das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, das Privatversicherungsrecht oder das Urheberrecht. Diese Bereiche nennt das Bürgerliche Gesetzbuch daher „Sonderprivatrechte“ zur deutlicheren Abgrenzung vom Oberbegriff des Privatrechts.

Das Handelsrecht ist ein solches Sonderprivatrecht. Es behandelt Bestimmungen, die für Kaufleute wichtig sind. Grundsätzlich sind die Normen des Zivilrechts aber auch hier anzuwenden, allerdings modifiziert durch die Regeln des Handelsrechtes.

Auch das Arbeitsrecht gehört zum Sonderprivatrecht, denn auch hier gilt das Privatrecht subsidiär. Es enthält Vorschriften, die den Arbeitnehmer begünstigen. Es regelt grundsätzlich die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch deren jeweiliger Vertretungsorgane. Bei Streitigkeiten in diesem Bereich ist für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht ein Anwalt mit entsprechendem Schwerpunkt zu empfehlen.

Desweiteren gehören das Vereinsrecht, das Stiftungsrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Wertpapierrecht sowie das EDV-Recht zu den Bereichen des Zivilrechts.