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Unterhaltsrecht in Deutschland

Vor dem Familiengericht werden Scheidungen verhandelt. Im Zuge dieser Verhandlungen kommt es überwiegend auch zu Verhandlungen diverser Folgesachen und dazu rechnet sich das Unterhaltsrecht. Im Unterhaltsrecht wird festgelegt wie hoch zum Beispiel der Unterhalt für Kinder ist die aus der Ehe hervorgingen. Dabei kommt es auf den Verdienst des Unterhaltspflichtgen und auf das Alter der/des Kindes an. Maßstab hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle. Ehegatten sind auch unterhaltsberechtigt, wenn sie sich nicht selbst versorgen können. Wird beispielsweise eine Ehe nach 30 Jahren geschieden und die Frau hat in dieser Zeit sich ausschließlich um den Haushalt gekümmert, hat eventuell sogar keinen Beruf erlernt, ist es nicht sehr wahrscheinlich das sie keinen Unterhalt bekommt. Wenn ein Ehegatte sich aus gesundheitlichen Gründen auch nicht selbst versorgen kann, so wird vom Gericht nachehelicher Unterhalt festgesetzt.
Für Unterhaltspflichtige die sich dieser Pflicht entziehen hat der Gesetzgeber nachhaltige Gesetzte festgelegt. So tritt in dem Falle das Jugendamt die sogenannte Unterhaltsvorschusskasse in Vorleistung wenn das Kind noch unter 12 Jahre alt ist, jedoch nur zum geringsten Satz der Düsseldorfer Tabelle und längstens für 72 Monate. Derjenige der Unterhalt für gemeinsame Kinder erhält kann ebenfalls Strafanzeige gegen den Unterhaltspflichtigen erstatten. Das Unterhaltsrecht besagt das Entzug des Unterhaltes eine Straftat ist.

Das Unterhaltsrecht als umfangreiches Fachgebiet für Anwälte

Wie man sehen kann ist das Unterhaltsrecht ein äußerst umfangreiches Fachgebiet, daher ist es dringend erforderlich sich um einen guten Fachanwalt zu bemühen. Dazu wählt man einen Fachanwalt für Familienrecht der sich mit allen Facetten des Unterhaltsrechtes auskennt. Einen Anwalt findet man über das örtliche Telefonbuch oder man kann dazu die Anwaltskammer befragen. In vielen Internetforen die sich mit dem Gebiet Scheidung befassen, kann man auch schon mal erfahren welcher Anwalt besonders gut ist in Sachen Unterhaltsrecht. Immerhin muss man mit diesem Geld seine Kinder ernähren und kleiden. Das Unterhaltsrecht hat allerdings geregelt, dass Sonderausgaben, wie zum Beispiel Klassenfahren, Kommunion, Konfirmation oder Kuraufenthalte zusätzlich gezahlt werden müssen. Natürlich ist hier wieder ein Antrag erforderlich der mit anwaltlicher Unterstützung gestellt werden muss. Zum Unterhaltsrecht gehört auch die ordnungsgemäße gesundheitliche Versorgung. So hat der Unterhaltspflichtige dafür zu sorgen, dass der oder die unterhaltsberechtigten Kinder zum Beispiel krankenversichert sind. Dies kann entweder geschehen über eine Familienversicherung oder über eine private Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch die Möglichkeit ein Kind freiwillig mit zu versichern.