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Privatrecht in Deutschland

Der juristische Begriff des Rechts unterscheidet generell zwischen Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht. Das Rechtsgebiet des Privatrechts regelt die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen. Synonym zum Privatrecht werden häufig die Bezeichnungen Zivilrecht oder auch Bürgerliches Recht verwendet. Diese Begriffe bezeichnen aber korrekter Weise nur einen Teilbereich des Privatrechts.

Im Gegensatz zum öffentlichen Recht sieht das Privatrecht eine Freiheit des Willens vor, die hier aus einer Privatautonomie abgeleitet wird. Sie gestattet es dem Einzelnen grundsätzlich, mit anderen in Rechtsbeziehungen zu treten oder darauf zu verzichten. Die Freiheit des Willens wird durch zahlreiche tatsächliche Gegebenheiten wie etwas ein Monopol oder auch durch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen eingeschränkt. Trotzdem ist sie für das Privatrecht prägend, da durch sie eine Gestaltung des Rechts ohne den Einfluss des Staates möglich ist.

Zu den wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmitteln gehört der privatrechtliche Vertrag. Zum Beispiel auch, welche Lautstärke es in einer Mietwohnung geben darf. Ein Beispiel wie es sich verhält, wenn jemand in seiner Wohnung Schlagzeug spielt finden Sie hier: https://schlagzeug-kaufen.info/laermbelaestigung-durch-schlagzeug/

Das Privatrecht in Deutschland im Einzelnen:

Das Privatrecht gliedert sich in zwei grundsätzliche Bereiche.
Im Privatrecht wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Privatrecht (auch bürgerliches Recht oder Zivilrecht) und dem sonstigen Privatrecht (Sonderprivatrecht).
Das bürgerliche Recht legt die grundlegenden Regeln über Personen, Sachen und deren Schuldverhältnisse fest. Das Bürgerliche Recht wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt.

Das sonstige Privatrecht wird gelegentlich auch mit dem Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst. Es ist in den Gesetzen zum Handelsrecht, Mietrecht und zum Arbeitsrecht geregelt.
Das allgemeine Privatrecht gliedert sich nach dem Pandektensystem in fünf Bereiche.
Es umfasst neben einem Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht sowie das Familienrecht. Der Allgemeine Teil umfasst in der Regel auch das Personenrecht.
Zum Sonderprivatrecht zählt das Handelsrecht, das auch als das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnet wird.

Im Arbeitsrecht werden sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen des Individualarbeitsrechts, als auch zwischen den Vertretungsorganisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts geregelt. Das Arbeitsrecht enthält etliche zwingende Vorschriften, mit denen die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden sollen. Beispielhaft hierfür steht das Kündigungsschutzgesetz.

Weitere Bereiche des Sonderprivatrechts sind unter anderem das Mietrecht und das Wertpapierrecht. Anzumerken ist, dass das Mietrecht häufig gemeinsam mit dem Bürgerlichen Recht im Schuld- und Vertragsrecht behandelt wird. Das Wertpapierrecht wiederum hat eine Nahebeziehung zum Handelsrecht.