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Kaufrecht in Deutschland

Sie können Ihr Kaufrecht erst vollständig nutzen, sobald Sie volljährig sind. Vorher sind Ihre Verhandlungen nichtig. Dauernd Geisteskranke sowie Kinder bis zur der Vollendung des 7. Lebensjahres haben keinerlei Nutzen eines Kaufrechtes. Geht eine Person vor der Vollendung des 18. Lebensjahres einen Vertrag ein, ist dieser schwebend unwirksam. Dies bedeutet, dass die Erziehungsberechtigen ein Mitspracherecht bei Besprechungen innerhalb des Kaufrechtes besitzen. Sie dürfen bei auftretenden Problemen eingreifen. Ausnahmen sind jedoch Käufe innerhalb des Taschengeldes, Geschäfte mit rechtlichen Vorteilen, das Arbeitsverhältnis und die Handelsmündigkeit.

Sobald Sie also die vollständig gültige Geschäftsfähigkeit aufweisen können, besitzen Sie das Kaufrecht und demzufolge die Fähigkeit Willenserklärungen abzugeben. Sie erhalten dadurch die Rechte und gehen aber auch somit verschiedene Verpflichtungen ein. Sie müssen zum Beispiel aufbürden, dass Sie die Verbindlichkeiten eines Vertrages einhalten. Dies wäre u. a die Zahlungsfrist, die Sie rechtzeitig erfüllen müssen. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, ob es sich um ein mündliches oder schriftliches Übereinkommen handelt.

Besondere Inhalte aus dem Kaufrecht in Deutschland:

Im Kaufrecht enthalten ist der Kaufkontrakt, der Ihnen ausdrückt, welche Arten von Käufen Sie praktizieren dürfen. Ein Sofortkauf besagt, dass Sie stets Unikate, also Dinge, die es nur einmalig gibt wie zum Beispiel ein bestimmtes Gemälde, bekommen. Das Gegenteil von dieser besagten Akquisition ist der Gattungskauf. Die Ware gibt es mehrmals und kann deshalb auch in Massen bestellt werden. Des Weiteren gibt es den Kauf auf-, sowie zur- und nach Probe. Beim Ersten erwerbt man Dinge vorerst und kann diese bei Nichtgefallen wieder zurückbringen und sein Geld zurückerstatten. Das Zweite erteilt lediglich nur das Testen einer bestimmten Sache. Das Letzte besagt genau das aus, was es schon im Namen preisgibt. Sonstige Varianten wären noch der Kauf mit dem Umtauschrecht, zum Beispiel bei Vorlage des Kassenbons, und der Spezifikationskauf, der es ermöglicht schon vorher etwas zu bestellen, aber erst nachher die Feinheiten zu bestimmen, zum Beispiel eine spezifische Menge eines Stoffes reservieren, jedoch erst im Nachhinein das Muster festzulegen.

Dies hat wichtige Vorteile für den Käufer, da der durch spätere Beeinflussung wie Mode noch eine Veränderung durchnehmen kann, also mehr Flexibilität gewinnt, gleichwohl auch für den Verkäufer, der sich sichergehen kann, dass sein Gut auf jeden Fall gekauft wird.

Zudem gibt es noch zahlreiche Unterschiede, die in der Bestimmung der Lagerzeit liegen. Sie können Ihr Produkt sofort nach Termin oder auf fest bzw. fix beziehen. Letzteres ist bei Nicht-Erfüllung der genauen Zeitangabe unwirksam. Danach haben Sie als Käufer keinerlei Verpflichtungen den Gegenstand noch zu bezahlen.

Eine zusätzliche Unterscheidung und sehr wichtig für Sie und Ihr Kaufrecht ist die Zahlungsweise. Sie können vertraglich bestimmen, ob sie vorauszahlen, bar, auf Ziel/Kredit oder auf Raten Ihre Rechnung begleichen.