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Schuldnerberatung – Hilfe bei Überschuldung

Jeder zweite Mensch in unserem Land hat Schulden. Der eine mehr, der andere weniger. Die, die mehr Schulden haben, können aufgrund evtl. plötzlich auftretender Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder einem sonstigen wichtigen Grund ihre Raten, teilweise oder gar nicht zahlen. Diese Situation nennt man im allgemeinen Überschuldung. Der Schuldner ist schlechthin nicht in der Lage, seinen Ratenverpflichtungen nachzukommen. Dies ist bedingt dadurch, dass sein monatliches Einkommen einfach nicht ausreicht, um sowohl die Lebenshaltungskosten als auch der Rückzahlung der Schulden gerecht zu werden. Folgen können sein, immer häufiger kommen keine Rechnungen mehr, sondern nur noch Mahnungen und irgendwann steht auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Aber hier gibt es Hilfe von den Schuldnerberatungsstellen, die den Schuldnern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ablauf einer Schuldnerberatung

Sich an die Schuldnerberatungsstelle zu wenden kostet jeden Einzelnen Überwindung, aber ohne wäre so mancher vielleicht gar nicht mehr in der Lage, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Also erster Schritt, wenn eine Überschuldung tatsächlich eingetreten ist, dann nicht resignieren, sondern Hilfe holen.
Die Schuldnerberatung ist kostenlos, sie kann von jedem privaten Haushalt bzw. von jeder privaten Person in Anspruch genommen werden. Es werden meist zwei unterschiedliche Konzepte der Beratung angeboten. Einmal die Schuldnerberatungsstelle, die auch den Schuldner in einem sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren betreuen würde, durch Spezialisten Teams. Und zum Zweiten durch Schuldnerberatungsstellen, die auch weitere Beratung in sozialer Hinsicht übernehmen, dies nennt sich dann integrierte Beratung.

Die Fachkräfte, die in den Schuldnerberatungsstellen arbeiten, sind top ausgebildete Sozialarbeiter, teils Rechtswissenschaftler oder können auch aus dem Bankwesen kommen. Somit können sie dem Schuldner in allen Lebensfragen und –lagen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die meisten Beratungen beginnen selbstverständlich mit der Frage, wie konnte es soweit kommen? Es ist dann auf jeden Fall wichtig, die wahren Begebenheiten der Situation zu schildern. Sollte später mal herauskommen, dass nicht alles wahrheitsgemäß geschildert oder an Unterlagen vorgelegt wurde, dann kann das böse Folgen haben.

Der Schuldnerberater wird sich am Anfang erst einmal ein Bild der Schulden machen, dann mit dem Schuldner einen Gesprächstermin vereinbaren und ihm offen die Höhe der Schulden mitteilen, da fast alle Schuldner meist nicht den genauen Betrag ihrer Schulden wissen.

Der Schuldnerberater sucht in weiteren Gesprächen nach Möglichkeiten, die Ausgaben der Schuldner den jetzigen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Wo gibt es Einsparungspotenzial? Was kann man evtl. verkaufen, weil es nicht unbedingt benötigt wird, z.B. einen Zweitwagen. Sollte man in der jetzigen Situation vielleicht mal ein Haushaltsbuch führen, in denen die Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgeführt sind. Welche weiteren Faktoren könnten eine wichtige Rolle spielen, gibt es z.B. Suchtprobleme wie Alkohol oder Medikamentenmissbrauch? Gibt es auch Möglichkeiten ohne Verbraucherinsolvenzverfahren von den Schulden los zu kommen? Die Schuldnerberater sprechen auch mit den Banken, ob es Möglichkeiten gibt, die monatlichen Raten zu reduzieren, so dass der Schuldner eine reale Chance hat, seine Schulden abzubezahlen. Er spricht mit den Gläubigern, ob diese eventuell auch mit einem Vergleich einverstanden sind. Sollte der Schuldner ins private Insolvenzverfahren gehen müssen, würden die Gläubiger ja auf ihren Forderungen sitzen bleiben.

Was ist Schuldenregulierung?

Es gibt zwei Arten von Schuldenregulierung, einmal das außergerichtliche Verfahren, man nennt es auch den „Königsweg der Schuldenregulierung“ und zum anderen das gerichtliche Verfahren. Im außergerichtlichen Verfahren, wie schon oben angesprochen gibt es eine Einigung mit den Gläubigern, z.B. mit einem Vergleich oder auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans, der es dem Schuldner ermöglich in kleinen Raten seinen Verpflichtungen nachzukommen und abzutragen. Das gerichtliche Verfahren wird nur eingeleitet, wenn es nicht möglich ist eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Hier könnten Gläubiger bis zu 30 Jahre lang Zwangsvollstreckung betreiben, wenn es rechtskräftige Urteile und Vollstreckungsbescheide gibt. Aber der Schuldner kann trotz seiner Schulden und gegen den Willen der Gläubiger von der Zahlungsverpflichtung befreit werden, wenn er im Verbraucherinsolvenzverfahren steht. Hier wird nämlich meist der Restschuldbetrag einfach fallen gelassen. Der Schuldner ist dann nach ca. 6 Jahren schuldenfrei.