Das
Medizinrecht fungiert als zusätzliche Qualifikation des
Volljuristen. Es setzt das bestandene Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule voraus. Dieses wird erlangt, indem der Abiturient sich an einer Universität für Rechtswissenschaften einschreibt. Mittels Bewerbungen an die Universitäten, entscheiden diese nach dem Numerus Clausus Prinzip, die Aufnahme an einer bestimmten Hochschule. Die Regeltstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen beträgt 9 Semester. Gegliedert wird es, beginnend mit dem Grundstudium von 4 Semestern. Darauf folgend das Hauptstudium mit 3 Semestern. Anschließend beginnt das Schwerpunktstudium und endet mit der 1 - 2 jährigen Examensvorbereitung. Sind alle erforderlichen Klausuren und Hausarbeiten der bestimmten Rechtsgebiete, wie zum Besipiel, bürgerliches Recht, Strafrecht und öffendliches Recht bestanden, wird der Student zum ersten Staatsexamen zugelassen. Mit Bestehen der Prüfung, endet die Ausbildung an der Universität.
Nun erhält der Studierende die Möglichkeit sein Referendariat zu absolvieren. Dieses dient der Berufsvorbereitung und wird vorallem bei Staatsanwälten, in Gerichten oder bei der Verwaltungsbehörde ausgeübt. Dach 2 Jahren folgt die zweite Staatsprüfung. Das Studium der Rechtswissenschaften ist nun abgeschlossen und der Studierende darf sich Rechtsanwalt nennen.
Medizinrecht kann nur an wenigen Unversitäten in Deutschland studiert werdeny
Dieses spezielle Fachgebiet des Rechtanwaltes, wird in Deutschland nur an wenigen Universitäten gelert. Es dauert 1 Jahr und ist berufsbegleitend möglich. Die Hochschule vermittelt dem Rechtsanwalt
das Fach Medizinrecht und bereitet ihn praktisch und theoretisch vor. In Form eines Masterstudienganges, mit abschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungen, ist der Rechtsanwalt, nach erfolgreichem Abschluß, Fachanwalt für Medizinrecht.
Zu dem Aufgabengebiet eine Fachanwaltes für Medizinrecht gehören alle schuldrechtlichen Tätigkeiten, zwischen Arzt und Patient. Aber auch öffendlich- rechtliche Interessen von Arzt oder Zahnarzt sind vom Fachanwalt zu vertreten.
Haftungsrechte, Haftungsausschlüsse und Versicherungsrecht bei Arzt und Krankenhäusern und dem allgemeinen Berufsrecht, sprich Zulassung und Berufsordnungen beiinhalten das Medizinrecht.
Besonders ausgebildet in Bereichen des Krankenhausrechts, Heimrecht und Pflegerecht ist diese Berufsgruppe geeignet, Privatpersonen und Krankenhäuser in gleicher Weise zu beraten und anwaltlich tätig zu werden. Außerdem befähigt der Masterstudiengang Medizinrecht, Ausübung rechtlicher Konsequenzen bei Streitigkeiten im Arztneimittelrecht und der
Pharmazie.
Aber auch in Auseinandersetzungen zwischen den ärtzlichen Berufsgruppen wie Arzt und Krankenhaus oder Therapeuten, sowie Abrechnungsverfahren und Honorierung sind Fachrechtsabteilungen des Anwaltes. Praxisübertragungen zum Beispiel, ergeben rechtliche Fragen, auf die der Jurist spezialisiert ist. Einschließlich der besonderen Rechtsverwicklungen in Bereichen wie Röntgen, Bestrahlungen und anderen Therapieformen. Schließlich bildet Ökologisches Recht den Abschluß der
Tätigkeiten in diesem weiten Berufsfeld.
Der Fachanwalt für Medizinrecht ist Ansprechpartner für Arzt und Patient, aber auch für Oranisationen wie den Krankenhäuser oder den Pharmaziekonzernen.
Alle Rechtgebiete der Medizin werden im Studiengang vermittelt und praktisch aufbereitet gelert.